Leserkommentar zum Artikel

eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?

eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?

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ebay wird immer unglaubwürdiger mit seinem Bewertungssystem

Beitrag von DA
18.04.2025, 00:58 Uhr

"Als Käufer können Sie bei eBay Ihre Erfahrung mit einem Verkäufer bewerten und helfen so anderen Käufern, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen." - NEIN, das kann man nicht mehr!!!

Alle Bewertungen gebe ich in sachlicher Form und den Tatsachen entsprechend ab.

Es ist dann doch sehr ärgerlich, wenn man dann sehen muss, wie eBay die Souveränität seiner Käufer missachtet und Bewertungen löscht, nur um den eigenen Profit nicht zu schmälern.

Waren es zunächst nur bestimmte Bewertungen, sind es inzwischen m. E. fast alle negativen Bewertungen. Verkäufer werden gnadenlos geschützt:

Wir kauften via Auktion beim Verkäufer maik_4u am 25.02.25 einen Bodo Hennig Briefkasten. Zuschlag für 29,50 Euro (Wunschpreis 42,50 Euro), sofort bezahlt und siehe da: wenige Minuten später war der Kauf rückabgewickelt: angeblich sei der Artikel untergegangen.

Auf Nachfrage: Zitat: "Der Kauf wurde meinerseits abgebrochen, da der Briefkasten leider durch unser Kind, als wird es einpacken wollten, runtergeworfen wurde und somit nicht mehr verkaufbar war. Die Begründung, dass der Briefkasten nicht mehr verkaufbar ist, da er defekt ist, haben Sie durch eBay erhalten."

Im April stand derselbe Briefkasten vom selben Verkäufer maik_4u wieder zur Auktion. Wir haben die 2. Auktion auch gewonnen, diesmal mit einem anderen Account und bei 43,40 Euro war der Briefkasten nicht defekt.

Nun hat dieser Verkäufer bei beiden Vetkäufen sehr viele Bilder gemacht und sowohl beim 1. als auch beim 2. Verkauf handelt es sich anhand der Bilder nachweisbar um ein- und denselben Briefkasten.

Ich habe den 1. Kauf negativ bewertet, u. a. dass die Versandkosten mit 6,99 Euro für einen derart kleinen Artikel (Maßstab 1:12) d9ch sehr hoch seien und versicherter Versand bereits für weniger zu haben sei. (z.B. mit Hermes)

Ich habe den 2. Kauf negativ bewertet und den Sachverhalt neutral in der Bewertung des 2. Kaufs berichtet und Bilder beigefügt. Ich bin der Ansicht hier liegt Betrug durch den Verkäufer vor und ebay darf Kaufabbrüchen nicht ohne Zustimmung des Käufers automatisch zustimmen, auch beim Privatkauf wird der Kaufvertrag nicht durch den Untergang der Ware gebrochen.

FAZIT: Das ebay Bewertungssystem anästhesiert sich selbst indem nach Gutsherrenart Kaufabbrüche ohne Einigung automatisch durchgeführt werden, gerechtfertigte Bewertungen gelöscht werden, alles um den Eindruck zu erwecken, bei ebay sei kaufen sicher und folge den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland.

Das Wesen eines funktionierenden Bewertungssystems wird so systhematisch untergraben. Da es sich um ein Unternehmen mit amerikanischem Mutterkonzern handelt, dürfte dieses radikale manipulieren dem Zeitgeist entsprechen: im Mutterland werden die Fakten ja auch "angepasst".

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