Leserkommentar zum Artikel

eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?

eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?

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Mr.

Beitrag von Jacko
18.04.2023, 17:00 Uhr

Hier mal so einen Text welche der Ebay Chatbot produzierte. Aber was steht da denn genau drin?

"Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich der Bewertung. In dem von Ihnen berichteten Fall allerdings haben wir die Entscheidung getroffen, die Bewertung aus bestimmten Gründen zu entfernen. Da wir eine einmal entfernte Bewertungen nicht wiederherstellen - auch nicht, wenn unsere Gründe dafür in Frage gestellt werden – bitten wir Sie um Ihr Verständnis in diesem Fall."

1) Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich der Bewertung. -> Hallo

2) In dem von Ihnen berichteten Fall allerdings haben wir die Entscheidung getroffen, die Bewertung aus bestimmten Gründen zu entfernen. -> Das ist halt so

3) Da wir eine einmal entfernte Bewertungen nicht wiederherstellen.... -> Und das bleibt auch so

4) auch nicht, wenn unsere Gründe dafür in Frage gestellt werden -> Sie können meinen was sie wollen

5) bitten wir Sie um Ihr Verständnis in diesem Fall." -> Basta.

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