eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?
eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?
negative, sachliche Käuferbewertungen wurden durch ebay ungerechtfertigt gelöscht
Beitrag von Lotti
26.08.2016, 17:18 Uhr
Habe bei einem gewerbl. Verkäufer schlechte Kauferfahrungen gemacht, da er mir nach Teil-Rücksendung von 4 Artikeln die ursprünglichen Versandkosten also Hinsendekosten nicht erstattet hat, auch nicht anteilig. Paypal setzte sich nicht ein, weil sie nicht für die Erstattung der Versandkosten zuständig seien und ebay könne auch nichts machen, da die Rückerstattung nach Geldfluss geschlossen sei und nicht mehr geöffnet werden könne. Zustehen würden mir aber die Versandkosten bestätigte paypal als auch ebay. Ich bewertete diese Verkäuferin daher bei 3 Artikeln negativ. Alle 3 negativen Bewertungen wurden daraufhin von ebay gelöscht. Auf Nachfrage hieß es bei einer Bewertung hätte ich das Wort "vorsicht" genannt, was nicht sein darf. Bei den anderen 2 Bewertungen wäre die Löschung unberechtigt gewesen, sozusagen ein Versehen von ebay, könnte aber nicht mehr rückgängig gemacht werden. Da ich noch eine Bewertung abgeben konnte, verfasste ich diese auch noch negativ zusammen mit der ebay Mitarbeiterin. Nach Abgabe dieser Bewertung wurde auch diese von ebay entfernt. Auf x-Mal Nachfrage bekam ich doch endlich die Antwort von ebay. Meine negativen Bewertungen seien gelöscht worden, weil es einen Systemfehler gegeben hätte und da könne ja der Verkäufer nichts dafür. Noch nicht einmal der rote Bewertungspunkt ist stehen gelassen worden. Da frage ich mich, wie oft kommt das wohl vor und ist das wohl wirklich Zufall, da die Verkäuferin jeden gekauften Artikel nach Kauf bearbeitet hat, gerade als ich ihr schrieb, daß ich sie durch meine negativen Erfahrungen negativ bewerten werde. Beschreibung und Art. Nr. stimmten zwar noch, aber das Artikelbild nicht mehr. Eine Meldung an ebay brachte nichts. Muß man das hinnehmen?
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Paragraph 1 ebay hat Recht, Paragraph 2 sollte ebay......ihr kennt den Spruch von Tom, 10.05.2023, 14:42 Uhr
Habe bei einem Käufer 3 Artikel gekauft und musste (kann gerne auch mein Fehler sein) 3 x Versandkosten bezahlen, auf die Bitte hin mir 2 x zu erstatten keine Reaktion, nach Versand dann die Meldung, der Verkäufer hat noch was ins Paket gegeben und behält dafür die überzahlten Euro´s. Klasse oder?... » Weiterlesen
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Mr. von Jacko, 18.04.2023, 17:00 Uhr
Hier mal so einen Text welche der Ebay Chatbot produzierte. Aber was steht da denn genau drin? "Hallo, vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich der Bewertung. In dem von Ihnen berichteten Fall allerdings haben wir die Entscheidung getroffen, die Bewertung aus bestimmten Gründen zu entfernen.... » Weiterlesen
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