Leserkommentar zum Artikel

Achtung: Werbung für handwerkliche Tätigkeit ist nur dann zulässig, wenn eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt

Zuletzt gab es vermehrt Abmahnungen zu beobachten, welche Werbung für handwerkliche Tätigkeiten zum Gegenstand hatten, wenn beim Werbenden keine entsprechende Eintragung in der Handwerksrolle vorhanden gewesen ist. Wir bieten einen kleinen Einblick in die Zulässigkeit der Werbung mit handwerklichen Leistungen.

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Meisterbetrieb

Beitrag von Herr Wagner
10.08.2016, 13:49 Uhr

Hallo,

also ich habe heute ein großes Schild gesehen, auf dem ein Handwerker mit "Stuckateurmeisterbetrieb" Arnold auf einer Baustelle in Schwäbisch Gmünd wirbt, jedoch bin ich sehr sicher, daß er keinen Meistertitel hat und auch keinen Meister beschäftigt. Das finde ich absolut nicht in Ordnung. Andere haben dafür viel Zeit, Schweiß und Geld investiert!!!

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