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Neues Elektrogesetz in Kraft getreten: Neue Pflichten für Onlinehändler

Mit der Neufassung des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) kommt erstmalig die Verpflichtung auf den Onlinehändler zu, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn er über Versand- und Lagerflächen von mindestens 400 qm verfügt. Das neue ElektroG beinhaltet daneben noch andere Pflichten wie Mitteilungspflichten, Kontrollpflichten und in bestimmten Fällen die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten. Die Neufassung des ElektroG ist heute in Kraft getreten. und hat erhebliche Konsequenzen für den rücknahmepflichtigen Onlinehändler, der Elektrogeräte vertreibt. Die IT-Recht Kanzlei möchte daher die betroffenen Händler im Einzelnen über die Konsequenzen des neuen Elektrogesetzes unterrichten.

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400 qm Fläche allgemein?

Beitrag von Sascha Ziaja
22.07.2016, 11:31 Uhr

Hallo,

später Kommentar, aber für mich unklar. Beziehen sich die 400 qm Lagerfläche auf die gelagerten Elektrogeräte oder pauschal? Wenn ein Online-Shop nur einen Elektrogeräte-Anteil von 5% am Sortiment hat, wird diese Frage relevant.

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