Achtung bei Vereinbarung Vorauskasse: beim Vertrieb von Waren in den Niederlanden
Wird beim Vertrieb von Waren an niederländische Verbraucher als Zahlungsmethode ausschließlich Vorkasse angeboten, dann kann der Verkäufer nach niederländischem Recht Vorkasse nur zu 50% des Kaufpreises verlangen. Das gilt auch für den Onlinehandel. Deutsche Onlinehändler, die Waren in den Niederlanden nur gegen Vorkasse vertreiben, können Probleme mit den niederländischen Gerichten bekommen. Entsprechende Regelungen in den AGB können von den Gerichten als unwirksam bewertet werden. Händler können verpflichtet werden, mit der Zahlung zu warten bis die Ware ausgeliefert ist.
Missing link
Beitrag von Alex de Kruijff
16.07.2015, 20:17 Uhr
The missing link between art. 6:233 BW and art. 7:26 lid 2 BW is art. 7:6 lid 2 BW.
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