eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?
eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?
Trotz Zusage vollster Rückerstattung, schlechte ungerechte Bewertung seitens des Käufers...! Ebay unternimmt nichts...
Beitrag von Karin Ulrich
20.10.2014, 14:46 Uhr
Trotz meiner Zusage dem Käufer gegenüber, dass ich den vollen Betrag + Porto zurück überweise....wollte mir dieser vorher meine Ware (Ring) nicht mehr zurücksenden und bildete sich ein, er würde die volle Rückerstattung ohne die Ware zurückzusenden, erhalten! Ich konnte doch erst die Rückerstattung vornehmen, wenn die Ware wieder bei mir ist. Dies wollte und konnte der Käufer nicht verstehen...!! Dieser bewertete mich anschließend schlecht und Ebay schaut zu. Am Telefon zeigten die sich verständnisvoll - aber diese schlechte ungerechte Bewertung wird nur auf Antrag "an den Käufer" zurückgenommen....was ich auch tat! Ich war nur der Meinung ich sende den Antrag an den Kundendienst von Ebay; statt dessen sah ich nach Versendung, dass es tatsächlich an den Käufer ging. Wieso sollte der Käufer mir zuerst bewusst durch die Bewertung schaden und ein paar Tagen auf Antragsstellung, diese wieder zurücknehmen? Da macht es sich der Ebay viel zu leicht - ich fühl mich als VK total im Stich gelassen....werde auch vorläufig nichts mehr verkaufen. Ich rutschte in meinem Bewertungsstand von 100 % auf gerade mal 97%!
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ebay wird immer unglaubwürdiger mit seinem Bewertungssystem von DA, 18.04.2025, 00:58 Uhr
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wenn eine sachlich negative Bewertung eines Shops einfach ohne Rückfrage gelöscht wird, hat das ganze Bewertungssystem bei Ebay keine Aussagekraft. Da kann ich dann gleich bei Kleinanzeigen günstiger kaufen.
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