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Wer als nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender über das Internet Waren oder Dienstleistungen vertreibt, muss in seinem Impressum bestimmte Informationen zur Person etc. veröffentlichen. Vorsicht: Angaben wie etwa „Firma“, Geschäftsführer“ oder "Inhaber" können in diesem Fall unter Umständen wettbewerbswidrig sein.

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Unternehmensnamen zulässig?

Beitrag von Ebay
02.08.2008, 09:52 Uhr

Sind Unternehmensnamen ohne Eintrag im Handelsregister zulässig? Wie z.B. "Schuhladen"

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • UG Angabe von Geschäftsführer von Fuat Sahan, 16.07.2022, 20:04 Uhr

    Hallo, ist es Pflicht bri einer UG den Namen des Geschäftsführers in das Impressum zu schreiben oder genügd es den Inhaber der UG zu schreiben? Vielen Dank

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