Leserkommentar zum Artikel

Namenszusätze wie "Inhaber" oder "Firma" im Impressum können wettbewerbswidrig sein

Wer als nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender über das Internet Waren oder Dienstleistungen vertreibt, muss in seinem Impressum bestimmte Informationen zur Person etc. veröffentlichen. Vorsicht: Angaben wie etwa „Firma“, Geschäftsführer“ oder "Inhaber" können in diesem Fall unter Umständen wettbewerbswidrig sein.

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Unternehmensnamen zulässig?

Beitrag von ebay
02.08.2008, 09:52 Uhr

Sind Unternehmensnamen ohne Eintrag im Handelsregister zulässig? Wie z.B. "Schuhladen"

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • UG Angabe von Geschäftsführer von Fuat Sahan, 16.07.2022, 20:04 Uhr

    Hallo, ist es Pflicht bri einer UG den Namen des Geschäftsführers in das Impressum zu schreiben oder genügd es den Inhaber der UG zu schreiben? Vielen Dank

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