Namenszusätze wie "Inhaber" oder "Firma" im Impressum können wettbewerbswidrig sein
Wer als nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender über das Internet Waren oder Dienstleistungen vertreibt, muss in seinem Impressum bestimmte Informationen zur Person etc. veröffentlichen. Vorsicht: Angaben wie etwa „Firma“, Geschäftsführer“ oder "Inhaber" können in diesem Fall unter Umständen wettbewerbswidrig sein.
UG Angabe von Geschäftsführer
Beitrag von Fuat Sahan
16.07.2022, 20:04 Uhr
Hallo, ist es Pflicht bri einer UG den Namen des Geschäftsführers in das Impressum zu schreiben oder genügd es den Inhaber der UG zu schreiben? Vielen Dank
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Unternehmensnamen zulässig? von ebay, 02.08.2008, 09:52 Uhr
Sind Unternehmensnamen ohne Eintrag im Handelsregister zulässig? Wie z.B. "Schuhladen"
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