Leserkommentar zum Artikel

Namenszusätze wie "Inhaber" oder "Firma" im Impressum können wettbewerbswidrig sein

Wer als nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender über das Internet Waren oder Dienstleistungen vertreibt, muss in seinem Impressum bestimmte Informationen zur Person etc. veröffentlichen. Vorsicht: Angaben wie etwa „Firma“, Geschäftsführer“ oder "Inhaber" können in diesem Fall unter Umständen wettbewerbswidrig sein.

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UG Angabe von Geschäftsführer

Beitrag von Fuat Sahan
16.07.2022, 20:04 Uhr

Hallo, ist es Pflicht bri einer UG den Namen des Geschäftsführers in das Impressum zu schreiben oder genügd es den Inhaber der UG zu schreiben? Vielen Dank

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Unternehmensnamen zulässig? von ebay, 02.08.2008, 09:52 Uhr

    Sind Unternehmensnamen ohne Eintrag im Handelsregister zulässig? Wie z.B. "Schuhladen"

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