eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?
eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?
So ein Blödsinn unangemessene Bewertung melden.....
Beitrag von Ebay Verkäufer
23.11.2012, 00:04 Uhr
Wir sind seriöser Verkäufer bei Ebay verkaufen nur nagelneue Ware Orginalverpackt, Ruckzuck versand durch DHL mit Sendungsverfolgung !
Akuteller Fall: Käufer kauft am 03.11.2012 Stiefel bezahlt aber nicht dann am 09.11.2012 Fall wegen Nichtzahlung eröffnet - Fall wurde nach Ablauf geschlossen ! Was folgt am 19.11.2012 - eine Negativ Bewertung durch den KäuferRückgabe eines Artikels nur bedingt möglich Käufer: Mitgliedsname lseng09 ( Bewertungspunktestand von 54Blauer Stern für 50 bis 99 Bewertungspunkte) 19.11.12 21:34
Wie bitte ???? : Textlaut: Rückgabe eines Artikels nur bedingt möglich
1. Artikel wurde nicht gezahlt 2. Fall eröffnet wegen Nichtzahlung 3. Negativ Bewertung erhalten mit dem Textlau: Rückgabe eines Artikels nur bedingt möglich !
Wie soll ein nicht bezahlter Artikel zurückgegeben werden ??????
Ebay-"Sicherheitsteam" beschwert "Käufer gemeldet" Antwort:
vielen Dank für Ihren Anruf. Sie haben uns kontaktiert, weil Sie möchten, dass wir die Bewertung des Käufers "lseng09" entfernen, da dieser Ihren Artikel nicht bezahlt hat. Es tut mir leid zu hören, dass Sie eine negative Bewertung erhalten haben. Auch wenn Ihr Käufer den Artikel nicht bezahlt hat, so hat er doch auf den gemeldeten Problemfall reagiert und mit Ihnen Kontakt aufgenommen. Dies wurde von unserem System registriert. Daher hat er sein Bewertungsrecht für diese Transaktion behalten und eBay kann diese Bewertung nicht entfernen.
Zudem sind Sie als gewerblicher Verkäufer angemeldet. Daher steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Wir können nicht über die Gründe urteilen, weshalb Ihr Käufer trotz der Zahlungserinnerung den Artikel nicht bezahlt hat. Grundsätzlich gibt es auch nachvollziehbare Gründe, warum ein Käufer einen Artikel nicht bezahlt. Daher ist es uns nicht möglich, die Bewertung nur aufgrund der ausgebliebenen Zahlung zu entfernen.
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