Leserkommentar zum Artikel

eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?

eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?

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Augenwischerei

Beitrag von Holger Hoffmann
17.10.2012, 09:45 Uhr

Allein die Tatsache, dass der "Kundendienst" personell nicht in der Lage ist, sich intensiv mit Einzelfällen zu beschäftigen, lässt darauf schliessen, dass nur in krassen - und von der Sachlage her sofort und klar auf der Hand liegenden - Fällen, irgendetwas in Richtung Verkäuferschutz geschieht. Man wird weiterhin versuchen, schriftliche Anfragen / Beschwerden an den Kundenservice mit standardisierten e-mails zu beantworten und nur bei sehr nachhaltigem Insistieren "einzelfalltätig" werden. Meine ebay-Mitgliedschaft besteht weit über die Zeit von ebay selbst hinaus - ich habe jede Entwicklung selbst mitgemacht. Damals hiess ebay noch ALANDO (gegründet von den Samwer-Brüdern). Die Gefahr negativer oder neutraler (in der Auswirkung für unser Image und ebay-Sanktionen ebenfalls negativer) Bewertungen gibt es bei uns AUSSCHLIESSLICH, wenn es Streitigkeiten über die Rückabwicklungen gibt. Käufer meinen, zu 100 % ihre Rechte zu kennen, ignorieren aber die Rechte der Verkäufer gern komplett - u.U. auch aufgrund des Wissens um das Druckmittel "Bewertung". Die Bewertungen wurden seinerzeit - als es die gesetzliche Regelung der Rückabwicklungen in der heutigen Form noch nicht gab - nur für den Verkaufsprozess als solches geschaffen. Mein Vorschlag: Eine Rückabwicklung seitens der Käufer kann nur eingeleitet werden, wenn die Bewertung VORHER abgegeben wurde. Die Detailbewertungen "Versand(schnelligkeit)", Kommunikation, Artikel wie beschrieben und Versandkosten können zu 100 % bewertet werden, wenn der Kunde den Artikel erhalten hat. Viele Kunden behalten sich aber vor, erst nach einer (nach deren Meinung) perfekten Rückabwicklung zu bewerten! Dies ist ein zusätzliches Druckmittel und benachteiligt uns Verkäufer, z.B. was die Übernahme von Rücksendekosten, die Schnelligkeit einer Rückerstattung und viele andere Faktoren wie die Unversehrtheit zurückgesandter Ware, etc. angeht. Die Erfüllung dieses Wunsches - und wir wären mit unserem Shop frei von Sorgen über schlechte Bewertungen!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 194 Kommentare vollständig anzeigen

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