eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?
eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?
Keinen Schutz vor Käufern aus dem Ausland
Beitrag von Petra Schmahl
17.10.2012, 05:35 Uhr
Leider gibt es bei eBay keinen Schutz vor Käufern, die sich immer wieder aus dem Ausland neu (0 Bewertungspunkte) einloggen können. Diese Kunden bezahlen einfach nicht, dürfen aber trotzdem bewerten.
Ich hatte mal einen Verkaufsschlager: „die schwarze Sonne“. In der Mitte des hellgrauen Marmorbodens befindet sich eine dunkelgrüne Mamorkonstruktion in der Gestalt eines zwölfspeichigen Sonnenrades. Da ich hauptsächlich Azteken-, Mayakalender usw. verkaufe, habe ich mir nichts dabei gedacht. Angeblich ist diese in 1603-1609 errichtete Kultstätte auf einmal ein Zeichen der SS. Was für ein Blödsinn!
Da stand ich gleich auf der schwarzen Liste bei eBay, weil sich „irgendeiner“ beschwert hat.
Der Staatsschutz in Lübeck hat diesen Artikel zugelassen, aber eBay hat das überhaupt nicht interessiert.
Verkaufe ich aber die Sonne anders rum gedreht, ist alles in Ordnung bei eBay.
eBay setzt sich über den Staat und über die Gesetze von Deutschland hinweg. Siehe eBays neues Zahlungsverfahren, an dem sie kläglich gescheitert sind.
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