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Leserkommentar zum Artikel

Müssen AGB und Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss dem Verbraucher übersandt werden?

Diese Frage hat das LG Bochum (Beschluss vom 24.10.2008, Az.: 14 O 191/08) jetzt eindeutig mit Ja beantwortet.

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Ohne Titel

Beitrag von andreas
04.03.2009, 18:12 Uhr

Widerrufsbelehrung mitschicken OK -gilt dann aber das 14-tägige Rückgaberecht oder einen Monat?? und wenn nur 14Tage: wie verhält es sich dann mit dem Widerspruch zu der WRB beisielsweise auf der website? (auf der ja ein Monat angegeben werden muss)

----

ist eine AGB zwingend?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 9 Kommentare vollständig anzeigen

  • Übersendung Widerrufsbelehrung von Rechtsanwalt Alexander Kysucan, 15.11.2009, 11:25 Uhr

    Die Pflicht, bis spätestens zur Auslieferung der Ware die Widerrufsbelehrung in Textform zu übersenden wurde bereits gemäß Beschluss des LG Potsdam vom 17. 09. 2008, 2 O 345/08 festgestellt.

  • AGB als Link? von manne, 11.08.2009, 10:59 Uhr

    reicht es, wenn bei der Bestellbetätigung,die ja per e-mail kommt, ein Link zur AGB enthalten ist ?

  • AGB von pat, 16.07.2009, 16:40 Uhr

    Brauche ich eine ABG wenn ich als gewerblicher Verkäufer bei Ebay verkaufe ?? Nach meinem Wissenstand war dies bisher nicht notwendig !! Oder ??? Wer kann mir da Weiterhelfen. Danke. MfG pat

  • Antwort (Didde) von IT-Recht Kanzlei, 05.03.2009, 13:45 Uhr

    Auf folgenden Link darf hingewiesen werden: http://www.wortfilter.de/News/news3082.html

  • von klaus fischer, 05.03.2009, 12:44 Uhr

    Hallo an alle, erstmal unterscheiden, ob ebay oder normal sterblicher Webshop!! ( wegen Frist) In meinem "normalem" webshop( 2 Wochen Frist) , bekommt der kunde nachdem er vor absendung der Bestellung auf alle checkboxen zum bestätigen gehen muss( Datenschutz,AGB,Wid) dannach einen autom email... » Weiterlesen

  • AGB übermitteln?? von "Didde", 04.03.2009, 12:23 Uhr

    Das mit dem Widerrufsrecht ist mir soweit klar und verständlich. Seit wann muß ich aber AGB übermitteln? Meines Wissens gibt es kein Pflicht eigene AGB zu haben. Man muss doch angeblich nur auf das Zustandekommen des Vertrages hinweisen (Beispiel eBay).

  • Rechnung auf Lieferschein ausreichend? von IT-Recht Kanzlei, 04.03.2009, 10:15 Uhr

    Ja, dies sollte ausreichen. Man sollte jedoch auf der Vorderseite des Lieferscheins darauf aufmerksam machen.

  • Rckseite vom Lieferschein? von S.G., 03.03.2009, 23:10 Uhr

    Hallo, reicht es aus, wenn man die AGB und Widerruf auf der Rückseite des Lieferscheines hat? Rechnung verschicken wir nämlich per email (Kostengründe). Danke für eine Antwort

  • Ohne Titel von Einer von vielen..., 25.02.2009, 19:38 Uhr

    Ja was denn noch alles?? Mag ja sein, dass man als Händler rechtlich verpflichtet ist dem Verbraucher die eigenen AGB (ich dachte man bräuchte keine?) mitzuschicken. Nur, dass man im Falle des Unterlassens sich gleich eine Abmahnung einfangen kann... --> so geht das mit der deutschen Wirtschaft... » Weiterlesen

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