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Leserkommentar zum Artikel

Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Muss auch der Lebensmittel-Online-Shop die Haltbarkeit seiner Produkte ausweisen?

Vor Kurzem wurde die Frage an die IT-Recht Kanzlei herangetragen, ob die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) im Online-Shop rechtlich verpflichtend sei. Der Verfasser hat sich interessiert an die Recherche gemacht und zur Beantwortung der Frage diese News verfasst.

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MHD ist wegen § 5a UWG anzugeben

Beitrag von Alexander Schupp, Küttner Rechtsanwälte
13.04.2011, 11:06 Uhr

Liebe Kollegen,

Ihren Ausführungen zu den spezialgesetzlichen Regelungen des LMKV schließe ich mich an.

Allerdings gehört nach meiner Auffassung das Mindesthaltbarkeitsdatum zu den Angaben, welche für die Entscheidung, ob er ein Verbraucher sich für oder gegen ein Produkt entscheidet, wesentlich sind.

Entsprechend bestimmt § 5a Abs. 2 UWG:

"Unlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern im Sinne des § 3 Abs. 2 dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist."

Es ist daher aus meiner Sicht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen, diese Angabe auch in der Produktbeschreibung des Fernabsatzangebotes mit aufzunehmen, auch wenn dies in der praktischen Umsetzung sicherlich nicht ohne Schwierigkeiten möglich sein dürfte.

Solche praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung wettbewerbsrechtlich erforderlicher Angaben haben nach unserer Erfahrung die damit befassten Gerichte nur selten beeindruckt, wie z.B. die Entscheidung des OLG Hamburg zu den Versandkostenangaben bei eBay (vom 15.02.2007, Az: 3 O 253/06)anschaulich belegt.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

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    Wie verhält es sich denn bei Ware mit bereits abgelaufenem MHD im Onlinehandel? Konkret hat der Kunde mehrere Exemplare einer preisreduzierten Lebensmittels (Kategorie "Angebote") gekauft & extra vorab geschaut, ob ein etwaiger MHD-Vermerk existiert - keine Angabe. Daher ging der Kunde von einem... » Weiterlesen

  • auch das ist ein Stück Verbraucherschutz von Uwe Weber, 25.11.2009, 15:07 Uhr

    @meinem Vorredner (Shopbetreiber) Natürlich ist derartiges mit einer einigemassen "intelligenten" Software machbar. Gerade im Zeitalter der Mengenrabatte ist es auch für Endverbraucher interessant zu wissen, wie lange die Ware noch genießbar ist. Logistisch dürfte das kein Problem darstellen -... » Weiterlesen

  • Praktisch kaum realisierbar von Shopbetreiber, 24.11.2009, 16:52 Uhr

    Die MHD-Angabe wäre auch praktisch kaum durchführbar. Stellen Sie sich vor, es sind noch 267 Stck. mit MHD 31.12.2009 am Lager. Nachgefüllt wird, bevor der Vorrat aufgebraucht ist, d.h. dahinter stehen schon Kisten mit MHD 31.3.2010. Woher soll die Shop-Software "wissen", wann im Shop das Datum zu... » Weiterlesen

  • Mindesthaltbarkeitsdatum von Uwe Kern, 23.11.2009, 07:46 Uhr

    Da wird der Kauf per Mausklick komplizierter als man sich wünscht. Natürlich möchte ich als Kunde nur "haltbare" Lebensmittel erhalten und das - wenn möglich - für mehr als drei Tage nach Erhalt. Warum sonst sollte ich sie sonst kaufen? Von daher wäre ein ausdrückliches Ausweisen des... » Weiterlesen

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