Abmahnung: Irreführende Produktbilder zum Lieferumfang vermeiden
Wenn ein Produktbild mehr Zubehör zeigt als enthalten, droht eine Abmahnung – wie bei einem Händler, der einen Sonnenschirm mit Ständer abbildete, obwohl dieser nicht zum Lieferumfang gehörte.
@D.F.
Beitrag von FW
24.09.2025, 11:14 Uhr
Hierbei ist wohl irreführend, dass der Schirmständer überhaupt nicht zur Auswahl stand.
Ich glaube der Fall wäre ein anderer, hätte man diesen auch - innerhalb des Angebots - ebenfalls käuflich erwerben können.
Sprich, es gäbe den Schirm als solchen, ohne Ständer zu erwerben, aber auch in Verbindung mit Diesem.
Hier wird etwas abgebildet, was überhaupt nicht zum Kauf stand, jedoch benötigt wird, um den Schirm an sich nutzen zu können.
Bei einer Stückzahl ist es etwas komplett anderes. Der Kunde sieht viele abgebildet, könnte diese auch kaufen - der Schirmständer stand jedoch nicht zum Verkauf.
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