Leserkommentar zum Artikel

Abmahnung: Irreführende Produktbilder zum Lieferumfang vermeiden

Wenn ein Produktbild mehr Zubehör zeigt als enthalten, droht eine Abmahnung – wie bei einem Händler, der einen Sonnenschirm mit Ständer abbildete, obwohl dieser nicht zum Lieferumfang gehörte.

» Artikel lesen


Neue Ideen

Beitrag von Cf
24.09.2025, 05:56 Uhr

Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass die EU-Vorgaben immer mehr Textdetails fordern, gleichzeitig die Rechtsprechung jedoch die Kunden unterstützt, nur noch die bunten Bilder anzusehen ohne zu lesen. Was denn nu? Dafür habe ich gerade eine neue Idee: Wofür brauche ich noch Single-Börsen? Ich suche mir einfach einen Mode-Onlineshop und bestelle mir etwas aus der Damenmode-Kategorie. Wenn die mir das abgebildete Model nicht mitliefern, dann verklage ich den Shop, denn es steht nirgends, dass die Models nicht mitgeliefert werden. #Fun :-)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Wie sieht es mit Stückzahlen aus? von D.F., 22.09.2025, 15:37 Uhr

    Ich habe in meinem Shop meine Produkte auf den Fotos in Verpackung und ausgepackt abgebildet - beide Varianten auf einem Foto. Bestellen kann man die Stückzahl, also 1 Stück. Könnte das auch problematisch werden? Müsste ich die beiden Varianten auf getrennten Fotos anzeigen? Darf man auf weiteren... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei