Produktbilder: Achtung Irreführung! So vermeiden Sie Abmahnungen beim Lieferumfang
Wenn ein Produktbild mehr Zubehör zeigt als enthalten, droht eine Abmahnung – wie bei einem Händler, der einen Sonnenschirm mit Ständer abbildete, obwohl dieser nicht zum Lieferumfang gehörte.
wie sieht es mit Stückzahlen aus?
Beitrag von D.F.
22.09.2025, 15:37 Uhr
Ich habe in meinem Shop meine Produkte auf den Fotos in Verpackung und ausgepackt abgebildet - beide Varianten auf einem Foto. Bestellen kann man die Stückzahl, also 1 Stück. Könnte das auch problematisch werden? Müsste ich die beiden Varianten auf getrennten Fotos anzeigen? Darf man auf weiteren Fotos Deko oder mehrere Stückzahlen abbilden, wenn das Hauptfoto nur 1 Stück enthält? Würde ein schriftlicher Zusatz auf dem Foto die Problematik entschärfen ("ohne Deko" oder "1 Stück")?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
-
@D.F. von FW, 24.09.2025, 11:14 Uhr
Hierbei ist wohl irreführend, dass der Schirmständer überhaupt nicht zur Auswahl stand. Ich glaube der Fall wäre ein anderer, hätte man diesen auch - innerhalb des Angebots - ebenfalls käuflich erwerben können. Sprich, es gäbe den Schirm als solchen, ohne Ständer zu erwerben, aber auch in... » Weiterlesen
-
Neue Ideen von Cf, 24.09.2025, 05:56 Uhr
Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass die EU-Vorgaben immer mehr Textdetails fordern, gleichzeitig die Rechtsprechung jedoch die Kunden unterstützt, nur noch die bunten Bilder anzusehen ohne zu lesen. Was denn nu? Dafür habe ich gerade eine neue Idee: Wofür brauche ich noch Single-Börsen? Ich... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben