Leserkommentar zum Artikel

BGH-Urteil erleichtert Löschung unberechtigter Bewertungen

Negative Bewertungen haben nicht selten eine erhebliche Schadwirkung. Der BGH hat nun entschieden, dass Bewertungsportale eine Nachweispflicht in Sachen tatsächlicher Nutzung der Leistung des Bewerteten durch den Bewerter trifft.

» Artikel lesen


Prüfpflichten

Beitrag von Krömer
31.03.2023, 14:03 Uhr

Hallo Die Prüfpflichten der Portale sind ja schön und gut, allerdings lässt sich nicht wirklich nachvollziehen ob der Bewerter z.B Kunde war, denn Trustpilot zum Beispiel schreibt, dass sie geprüft haben, dass der Bewerter Kunde war UND "Um die Privatsphäre der Bewerter zu schützen, teilen wir einen solchen Nachweis nicht mit dem bewerteten Unternehmen." Was fange ich jetzt damit an???

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei