Kein Verbraucher-Widerrufsrecht bei schnell verderblichen Waren – Was zählt dazu?
Viele Händler verkaufen – teils sehr hochpreisige – Lebensmittel über das Internet. Erklärt ein Verbraucher dann den Widerruf, steht die Frage im Raum, ob der Händler diesen akzeptieren muss. Das Gesetz schließt das Verbraucher-Widerrufsrecht bei schnell verderblichen Waren aus. Doch ist nicht klar und eindeutig geregelt, wann eine Ware als schnell verderblich anzusehen ist. Wir beleuchten die Rechtslage und stellen unseren Mandanten Musterformulierungen zur Kundenkommunikation zu Verfügung.
GF
Beitrag von Kim
09.02.2023, 12:01 Uhr
Ja, das Thema Topf-/Grün-Pflanzen würde uns auch sehr brenndend interessieren! Insb. wenn Kunden via Amazon bestellte Pflanzen nach drei Wochen wieder an uns zurücksenden, diese inzwischen dann aber völlig vertrocknet oder "verhungert" sind, weil sie die ganze Zeit verwahrlost im Versandkarton vor sich hin kümmern mussten... Aber die Kunden streiten den Zustand natürlich stets ab bzw. wir als Händler müssten irgendwie beweisen können, dass die Pflanzen im einwandfreien Zustand bei uns raus gingen und nun der Zustand der Ware nicht mehr dem urpsünglichen entspricht. Wie soll das gehen?!?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Pflanzen von Patrick, 25.01.2023, 09:32 Uhr
Haben Sie hierzu auch einen Hinweis bzgl. Pflanzen? Diese sind im Grunde auch verderblich (bei langen Lieferwegen, Rücksendungen, etc.) haben jedoch kein Mindesthaltbarkeitsdatum.
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