Kopplung von Warenabsatz mit Gewinnspielteilnahme: Ist das erlaubt?
Online-Händler sind oft noch verunsichert darüber, ob die Kopplung eines Gewinnspiels mit dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen unzulässig ist. Eine bis 2015 im UWG normierte Vorschrift verbot die Kopplung von Warenabsatz mit einer Gewinnspielteilnahme noch grundsätzlich. Mittlerweile ist diese Vorschrift jedoch aus dem Gesetz gestrichen worden. Freie Fahrt also für eine Kopplung von Warenabsatz mit einer Gewinnspielteilnahme? Wir klären auf!
Herr
Beitrag von Roman
09.04.2022, 16:33 Uhr
Vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag, somit ist die Kopplung in diesem Fall wohl rechtens:
https://www.globus-baumarkt.de/info/40-jahre-gewinnspiel/
Schade, ich hätte gern teilgenommen.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben