Leserkommentar zum Artikel

Kopplung von Warenabsatz mit Gewinnspielteilnahme: Ist das erlaubt?

Eine bis 2015 im UWG normierte Vorschrift verbot die Kopplung von Warenabsatz mit einer Gewinnspielteilnahme. Mittlerweile ist diese Vorschrift jedoch gestrichen worden. Freie Fahrt also für eine Kopplung von Warenabsatz mit einer Gewinnspielteilnahme?

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Herr

Beitrag von Roman
09.04.2022, 16:33 Uhr

Vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag, somit ist die Kopplung in diesem Fall wohl rechtens:

https://www.globus-baumarkt.de/info/40-jahre-gewinnspiel/

Schade, ich hätte gern teilgenommen.

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