Leserkommentar zum Artikel

FAQ zum Wertersatz im Widerrufsfall

Wo bereits die geltenden Widerrufsmöglichkeiten von Verbrauchern im Fernabsatz für Händler nicht selten eine Belastung darstellen, erweist es sich als ungleich größeres Ärgernis, wenn der Verbraucher diese Rechte in Anspruch nimmt und sodann eine beschädigte oder abgenutzte Sache retourniert. Zwar sieht das Widerrufsrecht hier grundsätzlich einen Wertersatzanspruchs des Händlers vor. Unklar ist aber meist, was in diesem Rahmen in Abzug gebracht werden kann, welchen Voraussetzungen der Wertersatz unterliegt und wie er geltend gemacht werden kann. Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wertersatzpflicht des Verbrauchers im Widerrufsfall finden Sie nebst hilfreichen Muster-Formulierungen in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Unpassender Kontrastmarker "digital" bei Punkt XV.

Beitrag von little-endian
31.03.2022, 01:53 Uhr

Schöne und gute Zusammenfassung zum Thema Widerufsrecht. Hierfür vielen Dank.

Bei Punkt XV. kommt es bei der Beschreibung "Digitale Inhalte, also Daten, die nicht auf körperlichen Datenträgern geliefert werden (insb. Software-Downloads, Apps, Media-Streaming) unterliegen besonderen Widerrufsbestimmungen." aber wie so oft zu einer falschen Schlussfolgerung, wohl aufgrund der leider extrem weit verbreiteten, jedoch falschen Prämisse, "digitale Inhalte" und "körperliche Datenträger" schlössen sich gegenseitig aus.

Nicht nur kennt die EDV etliche Beispiele eigentlich selbstverständlich ebenfalls digitaler Inhalte auf Medien wie Büchern mit Text (ja, auch nichtbinäre Daten sind digital), Lochkarten, Disketten oder CDs, sondern auch der Wortbestandteil "Daten" in "Datenträger" als Mehrzahl von "Datum" mit inhärent diskreter und damit abzählbarer, digitaler Information deutet auf diesen Umstand hin.

Mit vermeintlich exklusiv "digitalen Inhalten" sind heutzutage eigentlich Inhalte gemeint, die online / virtuell vertrieben werden. Als Kontrastmarker taugt "digital" hierbei gerade nicht.

Zur Güte muss man abschließend jedoch festhalten, dass all dies etwa Sony auch nicht davon abgehalten hat, die laufwerkslose Variante ihrer PlayStation 5 dusselig "Digital Edition" zu nennen. Seufz.

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