Leserkommentar zum Artikel

Unvollständige Lieferung – Fehlt(e) etwas im Paket?

Wer muss eigentlich Beweise liefern, wenn die Behauptung eines Käufers im Raum steht, in der Paketlieferung seien manche Artikel nicht enthalten? Muss der Käufer beweisen, dass die Lieferung unvollständig war? Oder muss der Händler als Verkäufer beweisen, dass das Paket genau den Inhalt hat(te), den es haben sollte? Und wie stellt man das überhaupt am besten an? Die IT-Recht Kanzlei erörtert das Problem und gibt Tipps.

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Frau

Beitrag von Dübener
06.03.2022, 10:48 Uhr

Ich habe 5 LEDs (1xE14, 4xE27) an die Lieferfirma zurückgeschickt, weil die E14 nicht der Bestellung entsprach und die anderen 4 für meine Strahler zu kurz waren. Ich die komplette Bestellung storniert und noch am selben Tag die Retoure im Originalkarton zur Post gebracht und um Erstattung der Rechnung einschl. der Portokosten gebeten. Erstattet wurde mir jedoch nur die eine E14 LED. Kein Hinweis, dass nur 1 (kleine) LED im Paket gewesen sei und keine Antwort auf dreimalige Mahnung meinerseits. Als ich dann Paypal einschalten wollte, erhielt ich von der Firma eine Mail mit dem Hinweis, dass ich eine Betrugsanzeige erhalten würde, aber immer noch keine Rückmeldung, dass angeblich die vier großen LEDs nicht im Paket gewesen seien, obwohl die Firma später behauptete, bei Eingang der Retouren würde der Inhalt überprüft. Noch steht die Entscheidung von Paypal aus, ob ich das Geld zurück erhalte. Aber eins ist sicher: Aus Schaden wird man klug und ich werde evtl. bei Paypal kündigen und weniger im Internet bestellen, obwohl ich bisher noch nie Probleme mit Bestellungen/Rücksendungen gehabt. habe.

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