Verpackungsrechtliche Pflichten des Online-Händlers beim Versand nach Frankreich
Grundsätzlich reicht eine Verpackungslizenzierung allein in Deutschland nicht aus, um Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu versenden. Bei Versand in das EU-Ausland müssen nämlich die jeweiligen verpackungsrechtlichen Vorschriften des Ziellandes berücksichtigt werden. Das gilt uneingeschränkt auch für Frankreich. Wenn ein Online-Händler seine Ware an Verbraucher in Frankreich versendet, dann fallen die entsprechenden Verpackungen unter das französische Verpackungsrecht. Welche Vorgaben für die Verpackungslizenzierung in Frankreich gelten und welche besondere Kennzeichnungspflicht Online-Händler zusätzlich zu erfüllen haben, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag auf.
Kennzeichnungspflicht auf Produkten selbst
Beitrag von Sabine M
15.10.2021, 14:00 Uhr
Müssen grundsätzliche alle Plastikbeutel/Polybags, die als Verpackung im Onlinehandel gerne genutzt werden, das Triman-Logo zeigen? Wie verhält es sich bei anderen Verpackungsarten?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben