Behandlung von Zugaben bei (Teil-)Widerruf
Die Werbung mit einer kostenfreien Zugabe („Geschenk“ oder „Free Gift“) ab einem bestimmten Bestellwert oder einer bestimmten Bestellmenge stellt auch im Online-Handel ein beliebtes Mittel zur Verkaufsförderung dar. Aber was gilt, wenn es sich der Kunde nach seiner Bestellung anders überlegt und (teilweise) widerruft mit der Folge, dass der vom Händler vorgegebene Bestellwert bzw. die entsprechende Bestellmenge nachträglich unterschritten wird? Unter diesen Voraussetzungen hätte der Händler die beworbene Zugabe an sich nicht gewähren wollen. Die IT-Recht Kanzlei nimmt das Thema im nachfolgenden Beitrag etwas genauer unter die Lupe.
Herr
Beitrag von Jürgen
07.10.2021, 08:38 Uhr
Hallo, Ich hätte eine Frage bezüglich diesem Thema. Ich habe erst diese Woche eine Bestellung durchgeführt und es wurde auf der Website beworben, dass ab einem Einkaufswert von 50€ ein bestimmtes Produkt dazugegeben wird. Dieses tauchte auch sofort in meinem Warenkorb mit 0,00€ auf, sobald ich den Warenwert von 50€ überschritten hatte. Allerdings kam gestern die Sendung und besagtes Produkt stande zwar auf der Bestellliste im Karton. Jedoch war dieses nicht vorhanden jediglich, ein paar billige Socken. Jetzt ist meine Frage ist das erlaubt ? Das Produkt ist ja anscheinend wie ich oben gelernt habe teil eines geschlossenen Kaufvertrages.
Grüße Jürgen
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Hallo Ich stehe vor folgendem Dilemma: Im September erwarb ich von Samsung direkt einen Monitor im Wert von 2500€. Als Aktion gab es einen Beamer dazu UVP 999 Straßenpreis ca 550. Auf der Rechnung als kostenlos aufgeführt. Nun Ist der Monitor ausgefallen und wohl aufgrund fehlender Ersatzteile... » Weiterlesen
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Estee Lauder Companies GmbH von Nicole, 09.12.2022, 13:40 Uhr
Die Antwort interessiert mich auch. Ich habe etwas für > 500 € bei Estee Lauder Companies GmbH bestellt und das in Aussicht gestellte Geschenk kam nicht an. Anstatt dessen ein Gutschein über 40 für die nächste Bestellung von > 180 € - das ist doch Nepp!
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