Leserkommentar zum Artikel

Rücknahmestatistik nach ElektroG: Neuer Link für Impressum erforderlich!

Hersteller von Elektrogeräten sind verpflichtet, online über nationale Rücknahmequoten von Altgeräten zu informieren. Diese Pflicht wird idealerweise durch einen Link auf die offiziellen Statistiken des Umweltbundesamtes umgesetzt.

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ElektroG

Beitrag von Manfred Meier
02.09.2021, 15:56 Uhr

Wie ist das eigentlich wenn man Hersteller in Deutschland ist und die Ware über einen Händler vertreibt? In Deutschland bin ich entsprechend im EAR gelistet, jedoch kann ich nicht überwachen wenn mein Händler die Geräte ins Ausland verkauft. Muss ich das überwachen oder ist der Händler dafür verantwortlich?

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