Informationspflicht über Rücknahmestatistiken nach ElektroG: Neuer Link für Impressum erforderlich!
Seit Oktober 2020 sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, (auch) online über nationale Rücknahmequoten von Altgeräten zu informieren. Diese Pflicht wird im Internet idealerweise durch einen Link auf die offiziellen Statistiken des Umweltbundesamtes umgesetzt. Aufgrund einer Restrukturierung des behördlichen Internetauftritts hat sich dieser Link nun geändert.
ElektroG
Beitrag von Manfred Meier
02.09.2021, 15:56 Uhr
Wie ist das eigentlich wenn man Hersteller in Deutschland ist und die Ware über einen Händler vertreibt? In Deutschland bin ich entsprechend im EAR gelistet, jedoch kann ich nicht überwachen wenn mein Händler die Geräte ins Ausland verkauft. Muss ich das überwachen oder ist der Händler dafür verantwortlich?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben