Leserkommentar zum Artikel

Abmahnradar: Unzulässige E-Mail-Werbung / Werbung mit CE-Zeichen / Marke: ESHA

Im Dezember vergangenen Jahres, als das neue Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch in Kraft getreten ist, hofften viele Händler, dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung sich damit erledigt hatte. Das kann leider so nicht bestätigt werden.

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Bilderklau

Beitrag von Michael Kleinespel
01.03.2021, 06:10 Uhr

Sie schreiben: "Unser Tipp: Nur dann Bilder (und auch Texte) verwenden, wenn man ein Recht zur Nutzung vom Rechteinhaber eingeräumt bekommen hat, am besten schriftlich fixiert. Oder einfach selbst fotografieren!"

Eine weitere Option wäre, einen Fotografen zu beauftragen und mit diesem die entsprechenden Nutzungsrechte zu vereinbaren.

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