Auf dem Abmahnradar: Unzulässige E-Mail-Werbung / Werbung mit alter UVP / Werbung mit CE-Zeichen / Fehlende Verlinkung OS-Plattform / Fehlende Grundpreise / Bilderklau / Marke: ESHA
Im Dezember vergangenen Jahres, als das neue Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch in Kraft getreten ist, hofften viele Händler, dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung sich damit erledigt hatte. Das kann leider so nicht bestätigt werden. Zwar haben sich Abmahner und Abmahnthemen leicht gewandelt, abgemahnt wird aber immer noch kräftig. Diese Woche ging es unter anderem um die Werbung: Mit dem CE-Kennzeichen, mit einer alten UVP oder via E-Mail ohne Genehmigung des Empfängers. Ansonsten wird weiterhin stark im Urheberrecht wegen Bilderklau und im Markenrecht, diesmal wegen der Marke ESHA, abgemahnt.
Bilderklau
Beitrag von Michael Kleinespel
01.03.2021, 06:10 Uhr
Sie schreiben: "Unser Tipp: Nur dann Bilder (und auch Texte) verwenden, wenn man ein Recht zur Nutzung vom Rechteinhaber eingeräumt bekommen hat, am besten schriftlich fixiert. Oder einfach selbst fotografieren!"
Eine weitere Option wäre, einen Fotografen zu beauftragen und mit diesem die entsprechenden Nutzungsrechte zu vereinbaren.
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