Leserkommentar zum Artikel

Müssen unbestätigte Newsletter-Adressen gelöscht werden?

Newsletter dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers verschickt werden - die Einwilligung setzt zudem das Double-Opt-In-Verfahren voraus. Doch was passiert mit E-Mail-Adressen, die nicht rechtzeitig per Double-Opt-In bestätigt wurden?

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Was tun bei fehlendem Double-Opt-In?

Beitrag von Eva
22.10.2020, 14:32 Uhr

Hallo!

Was mache ich denn, wenn sich nie ein Double-Opt-In eingeholt worden ist und teilweise nicht einmal ein Single-Opt-In, jetzt aber DSGVO konform Newsletter versendet werden sollen? Muss ich alle Mailadressen löschen und per DOI neu einholen (also warten, bis die Kunden sich wieder zum newsletter anmelden) oder darf ich an alle Mailadressen einen Newsletter schicken und um erneute Anmeldung bitten und dann den DOI einbauen? Vielen Dank und liebe Grüße, Eva

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