Frage des Tages: DSGVO-Löschpflicht für nicht per Double-Opt-In bestätigte Newsletter-Mailadressen?
Der Versand von Email-Newslettern ist nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers zulässig. Um sicherzustellen, dass die bei der Newsletter-Anmeldung verwendete Mailadresse auch tatsächliche diejenige des Anmelders ist, setzt die Einwilligung das Double-Opt-In voraus. Erst durch Aktivierung eines Links in einer Anmelde-Bestätigungsmail darf der Newsletter-Versand gestartet werden. Doch wie verhält es sich mit für den Newsletter eingetragenen Mailadressen, die nicht zeitig per Double-Opt-In bestätigt werden? Sind diese nach der DSGVO zu löschen? Antwort gibt der aktuelle Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Was tun bei fehlendem Double-Opt-In?
Beitrag von Eva
22.10.2020, 14:32 Uhr
Hallo!
Was mache ich denn, wenn sich nie ein Double-Opt-In eingeholt worden ist und teilweise nicht einmal ein Single-Opt-In, jetzt aber DSGVO konform Newsletter versendet werden sollen? Muss ich alle Mailadressen löschen und per DOI neu einholen (also warten, bis die Kunden sich wieder zum newsletter anmelden) oder darf ich an alle Mailadressen einen Newsletter schicken und um erneute Anmeldung bitten und dann den DOI einbauen? Vielen Dank und liebe Grüße, Eva
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