Leserkommentar zum Artikel
OLG München: Grundpreisangabe bei Set-Angebot mit verschiedenen Tee-Sorten
Das OLG München hat darüber zu befinden gehabt, ob im Falle der Abgabe eines Set-Artikels (bestehend aus unterschiedlichen Tee-Sorten) der Grundpreis angegeben werden muss.
Set mit 1000 gr.
Beitrag von Peter Sliwka
10.07.2020, 12:56 Uhr
Wie verhält es sich denn, wenn ich 4 Pakete Tee (gleiche Sorte und Geschmacksrichtung) a´ 250 gramm, als Großpackung verkaufe. Ich verkaufe also insgesamt 1 KG des gleichen Tees. Muss der Grundpreis dann angegeben werden oder kann die Angabe entfallen, da der Gesamtpreis ja dem Endpreis für 1 KG entspricht?
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