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Leserkommentar zum Artikel

eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?

eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?

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Kommentar zu 'missbräuchlichem Käuferverhalten Unterstellt, T. Ziller'

Beitrag von J.Lindner
16.04.2020, 09:02 Uhr

Das ist so nicht ganz richtig, das eine Reklamation automatisch eine Rückgabe sein muss. 1.) Jeder der eine Rückgabe macht, Widerruft den Vertrag. Es ist doch bereits im Wort Rückgabe klar definiert das man die Ware zurück geben will. Und dann greift eigentlich das Widerrufsrecht ggf. auch das der Kunde die Rücktransportkosten zu zahlen hat (sofern dies so definiert ist).

Aus welchen Grund auch immer, ist dann erst mal zweitrangig.

2.) Ware defekt oder nicht angekommen und will eigentlich auch die Ware haben, darf man eben auch keine Rückgabe, sondern eben eine Anfrage eröffnen. Auch hier wird erst mal das Geld geblocked bei PayPal oder eBay Payment. Findet man keine Lösung kann man immer noch eine Rückgabe machen. 3.) Hat man via PayPal bezahlt hat man 180 Tage Zeit eine Reklamation ein zu reichen, unabhängig von eBay. Es sind ggf kleine Unterschiede in den zu 'Fällen' da welche eröffnet werden können, was der einzelen Kunde ggf gar nicht verstehet, wo nun der Unterschied ist. Klar ist Rückgabe ist Widerruf und wenn der Händler die Ware zurück haben will, muss der Kunde die Ware auch zurück senden ggf. auch eigene Kosten. Und ein Händler muss einen Widerruf in der Widerrufsfrist akzeptieren. Da gibt es keine Wahlmöglichkeit. Missbräuchlich wird es dann, wenn der Kunde behauptet die Ware sei defekt und sich herausstellt, es ist so nicht der Fall ( haben wir auch des öfteren, weil Kunden die Beschreibungen mit den Einsatzvorausetzungen nicht lesen oder so tun als wüssten Sie es nicht, wie auch immer). Denn unter eBay sollte man ja ein Rücksendetikett zur verfügung stellen, wenn 'Defekt' = sprich Kunde zahlt den Rückversand nicht und das wissen durchaus fast alle Kunden. Wenn man aber die Wahrheit angibt, wie 'passt nicht', bleibt man ggf auf den Rücktransportkosten sitzen. Zudem werden oft ganz Frech die Rücktransportkosten eingefordert von Kunden, welche bereits im Vorfeld geschrieben haben, das die Größe nicht passt, auch eine 'Richtige' Rückgabe mit 'Passt nicht' eingeleitet hat, was ja OK ist und dann bei einem Langen Produkt mit Abstand die teuerste Versandlösung Hermes mit 11,95 EUR gewählt hat (DHL 6,49 Online). Und da kann man durchaus ein 'Missbräuchliches' Verhalten unterstellen, speziell dann wenn auch damit gedroht wird eine schlechte Bewertung ab zu geben.

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