Leserkommentar zum Artikel

BGH: Verlinkung auf wesentliche Merkmale im Warenkorb nicht ausreichend

Auf Betreiben der Wettbewerbszentrale hatte Amazon vor einem Jahr vom OLG München in Sachen „Buttonlösung“ eine Lektion erteilt bekommen. Das Gericht war mit der Gestaltung der finalen Bestellseite durch Amazon nicht einverstanden.

» Artikel lesen


Herr

Beitrag von Jochen K.
03.02.2020, 13:50 Uhr

Jeden Tag kommt was Neues dazu .... aber sehe ich das richtig, dass es sich hier lediglich um B2C Geschäfte handelt? Ich komm bei dem Begriff "Verbraucher" immer ins Straucheln, denn manchmal lese ich auch "Gewerblicher Endverbraucher".

Aber rechtlich gesehen ist doch ein Verbraucher eine Privatperson, welche Produkte für den eigenen privaten Einsatz kauft und auch nicht an Dritte weiterverkauft, oder?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei