BGH: Verlinkung auf wesentliche Merkmale im Warenkorb nicht ausreichend
Auf Betreiben der Wettbewerbszentrale hatte Amazon vor einem Jahr vom OLG München in Sachen „Buttonlösung“ eine Lektion erteilt bekommen. Das Gericht war mit der Gestaltung der finalen Bestellseite durch Amazon nicht einverstanden.
Herr
Beitrag von Jochen K.
03.02.2020, 13:50 Uhr
Jeden Tag kommt was Neues dazu .... aber sehe ich das richtig, dass es sich hier lediglich um B2C Geschäfte handelt? Ich komm bei dem Begriff "Verbraucher" immer ins Straucheln, denn manchmal lese ich auch "Gewerblicher Endverbraucher".
Aber rechtlich gesehen ist doch ein Verbraucher eine Privatperson, welche Produkte für den eigenen privaten Einsatz kauft und auch nicht an Dritte weiterverkauft, oder?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben