Leserkommentar zum Artikel

eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?

eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?

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Das ist Betrug für den eBay nicht gerade steht

Beitrag von Martelius
02.09.2019, 15:41 Uhr

Ich habe kürzlich eine Grafikkarte erstanden und vom Verkäufer nie erhalten. Er hat nicht mal "versendet" angeklickt. Da nur Überweisung möglich war und es auch einige und nur positive Bewertungen gibt, habe ich nichts schlechtes befürchtet. Tatsächlich hat der Verkäufer aber gleich mehrere Karten verkauft und alle nie versendet oder auch nur auf eine Nachricht geantwortet. Im Telefongespräch mit eBay habe ich erfahren, dass es schon länger Probleme mit dem Verkäufer gibt, aber man eigentich versucht die Verkäufer nicht zu verprellen und sich mit diesen zu einigen. Da ist mir klar geworden, dass scheinbar negative Bewertungen gelöscht werden und wurden. Und daher habe ich keinen Zwischenservice für meine Grafikkarte benutzt. Ich fühle mich hier von eBay betrogen, denn mein Geld sehe ich vermutlich nicht wieder. Auch wenn Anzeige und Mahnbescheid schon raus sind und Letzteres auch nicht kostenlos ist. Frage ist nur ob ich mich bei eBay darüber noch mal beschweren sollte, aber vermutlich führt das am Ende nur dazu, dass der Gesprächspartner am Telefon eins auf den Deckel bekommt.

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