Abmahnung: Fehlende Angaben zum Spektrum bei energieverbrauchsrelevanten Produkten
Seit dem 01.08.2017 gilt die EU-Verordnung 2017/1369, welche für Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt - dazu gehört auch der Hinweis auf das Spektrum der auf dem Energielabel verfügbaren Effiezienzklassen.
Wo im Webshop angeben?
Beitrag von Markus
15.07.2019, 15:27 Uhr
Genügt die Information zu EEK und Spektrum auf der Artikelseite, oder müssen diese Infos auch auf den Artikellisten sprich Kategorieseiten dargestellt sein?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Umsetzung bei Amazon/Ebay von Andreas Ribniger, 15.09.2017, 19:13 Uhr
Mich würde einmal interessieren, wie es, besonders bei Amazon/Ebay Übersichtsseiten, umgesetzt werden soll? Dort habe ich leider kaum eine Möglichkeit, das Spektrum textlich im Titel unterzubringen.
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