Das Widerrufsrecht ist bei Zuschnittware (Stoffen, Borten, Bändern, etc.) grds. nicht ausgeschlossen
Bestellt ein Verbraucher online eine Ware, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Widerrufsrecht. Wie sieht es z.B. bei Zuschnittware aus, also Ware, die nach Angabe des Käufers speziell zugeschnitten werden (wie z.B. Stoffe, Bänder, Borten, etc.) – ist in diesen Fällen das Widerrufsrecht ausgeschlossen?
Widerruf bei Zuschnittware, aber niederländischer Verkäufer weigert sich
Beitrag von Sandra
11.04.2019, 11:32 Uhr
Leider weiß ich nicht, wie ich mein Widerrufsrecht durchsetzen sol. Ich habe Stoff bestellt, der auf dem Bild viel dunkler ist, als der gelieferte. ich habe es dem Verkäufer mitgeteilt, er erklärte mir, dass ich den Stoff zurückschicken soll, das Rücksendeporto sollte mir erstattet werden. Das habe ich getan, 12,99 € Porto gezahlt. Jetzt weigert sich der Verkäufer die Ware umzutauschen und behauptet, es ist der richtige Farbton. Am 01.04.19 wollte er mir den Stoff wieder zuschicken, da ich kein Recht auf Rückgabe hätte. Ich warte bis heute, auf Mails und meinen Widerruf bekam ich keine Rückmeldung.
Heute habe ich dem Händler den Link mit dem Widerruf geschickt. Er erklärte mir, dass ich mich an einen Anwalt wenden soll und sie gerne auf deren Post warten würden.
Fazit: Ich habe weder Ware, noch Geld.
Wie soll ich meinen Widerruf durchsetzen?
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3m Stoff bestellt und mit Ware nicht zufrieden von Stefanie, 07.04.2022, 09:04 Uhr
Hallo , Ich habe 3m Stoff bestellt. In der Beschreibung hieß es Universalstoff für Bekleidung geeignet. Als ich den Stoff erhielt war der Stoff alles andere als für Kleidung geeignet. Ich hab den Händler 3x angeschrieben das ich vom Widerrufsrecht Gebrauch mache. Ich bekam keine Antwort also ging... » Weiterlesen
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Teilmengen von Franz, 16.11.2018, 20:38 Uhr
Hallo, was ist denn, wenn der Stoff in Teilmengen "Zugeschnitten" wird. Also nicht als Meter Stücke. Der Stoff wird ab 40 cm angeboten und dann in 10 cm Schritten. Die Verkäuferin verweigert den Widerruf mit dem Hinweis "Zugeschnitten" , weil wir 70 cm bestellt haben. greift da das... » Weiterlesen
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falsche §-Angabe von Lara Braun, 15.12.2017, 11:18 Uhr
Hallo, tolle und hilfreiche Information, leider ist aber regelmäßig der falsche § angegeben (außer im Zitat aus AG Donaueschingen (Urteil vom 31.05.2011, Az.: 11 C 185/10)). Statt §312g (2) Satz 1 Nr. 1 muss es doch heißen §312d (4) Satz 1 Nr. 1 Freundliche Grüße
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Möbelzuschnitt von Schiebetüren-Profi.com, 06.07.2017, 08:59 Uhr
Wie sieht es bei für den Kunden hergestellten Schiebetüren, welche keine DIN-Maße besitzen, aus? Hier ist ein Weiterverkauf der Ware sehr schwierig.
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