Das Widerrufsrecht ist bei Zuschnittware (Stoffen, Borten, Bändern, etc.) grds. nicht ausgeschlossen
Bestellt ein Verbraucher online eine Ware, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Widerrufsrecht. Wie sieht es z.B. bei Zuschnittware aus, also Ware, die nach Angabe des Käufers speziell zugeschnitten werden (wie z.B. Stoffe, Bänder, Borten, etc.) – ist in diesen Fällen das Widerrufsrecht ausgeschlossen?
Teilmengen
Beitrag von Franz
16.11.2018, 20:38 Uhr
Hallo,
was ist denn, wenn der Stoff in Teilmengen "Zugeschnitten" wird. Also nicht als Meter Stücke.
Der Stoff wird ab 40 cm angeboten und dann in 10 cm Schritten. Die Verkäuferin verweigert den Widerruf mit dem Hinweis "Zugeschnitten" , weil wir 70 cm bestellt haben.
greift da das Widerrufsrecht oder nicht. Der Verkäufer meint, es sei für mich zugeschnitten und der Weiterverkauf wäre nur mit Rabatten möglich - Daher Ausschluss des Widerrufsrechts.
Gruß Franz
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen
-
3m Stoff bestellt und mit Ware nicht zufrieden von Stefanie, 07.04.2022, 09:04 Uhr
Hallo , Ich habe 3m Stoff bestellt. In der Beschreibung hieß es Universalstoff für Bekleidung geeignet. Als ich den Stoff erhielt war der Stoff alles andere als für Kleidung geeignet. Ich hab den Händler 3x angeschrieben das ich vom Widerrufsrecht Gebrauch mache. Ich bekam keine Antwort also ging... » Weiterlesen
-
Widerruf bei Zuschnittware, aber niederländischer Verkäufer weigert sich von Sandra, 11.04.2019, 11:32 Uhr
Leider weiß ich nicht, wie ich mein Widerrufsrecht durchsetzen sol. Ich habe Stoff bestellt, der auf dem Bild viel dunkler ist, als der gelieferte. ich habe es dem Verkäufer mitgeteilt, er erklärte mir, dass ich den Stoff zurückschicken soll, das Rücksendeporto sollte mir erstattet werden. Das habe... » Weiterlesen
-
falsche §-Angabe von Lara Braun, 15.12.2017, 11:18 Uhr
Hallo, tolle und hilfreiche Information, leider ist aber regelmäßig der falsche § angegeben (außer im Zitat aus AG Donaueschingen (Urteil vom 31.05.2011, Az.: 11 C 185/10)). Statt §312g (2) Satz 1 Nr. 1 muss es doch heißen §312d (4) Satz 1 Nr. 1 Freundliche Grüße
-
Möbelzuschnitt von Schiebetüren-Profi.com, 06.07.2017, 08:59 Uhr
Wie sieht es bei für den Kunden hergestellten Schiebetüren, welche keine DIN-Maße besitzen, aus? Hier ist ein Weiterverkauf der Ware sehr schwierig.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben