Leserkommentar zum Artikel

Das Widerrufsrecht ist bei Zuschnittware (Stoffen, Borten, Bändern, etc.) grds. nicht ausgeschlossen

Bestellt ein Verbraucher online eine Ware, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Widerrufsrecht. Wie sieht es z.B. bei Zuschnittware aus, also Ware, die nach Angabe des Käufers speziell zugeschnitten werden (wie z.B. Stoffe, Bänder, Borten, etc.) – ist in diesen Fällen das Widerrufsrecht ausgeschlossen?

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Möbelzuschnitt

Beitrag von Schiebetüren-Profi.com
06.07.2017, 08:59 Uhr

Wie sieht es bei für den Kunden hergestellten Schiebetüren, welche keine DIN-Maße besitzen, aus? Hier ist ein Weiterverkauf der Ware sehr schwierig.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

  • Auslegware PVC Boden von Evelin Nonnig, 21.11.2024, 15:13 Uhr

    Guten Tag. Folgendes Problem. Ich habe online Zuschnitteare bei einem Teppichversand bestellt, dieser betreibt auch Verkaufsfilialen. Dies wurde per Vorkasse bezahlt. Die Ware kam an und bereits der Fahrer sagte bitte Annahme verweigern, da Löcher in der Ware. Hat auch geklappt. Am selben Tag... » Weiterlesen

  • 3m Stoff bestellt und mit Ware nicht zufrieden von Stefanie, 07.04.2022, 09:04 Uhr

    Hallo , Ich habe 3m Stoff bestellt. In der Beschreibung hieß es Universalstoff für Bekleidung geeignet. Als ich den Stoff erhielt war der Stoff alles andere als für Kleidung geeignet. Ich hab den Händler 3x angeschrieben das ich vom Widerrufsrecht Gebrauch mache. Ich bekam keine Antwort also ging... » Weiterlesen

  • Widerruf bei Zuschnittware, aber niederländischer Verkäufer weigert sich von Sandra, 11.04.2019, 11:32 Uhr

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  • Teilmengen von Franz, 16.11.2018, 20:38 Uhr

    Hallo, was ist denn, wenn der Stoff in Teilmengen "Zugeschnitten" wird. Also nicht als Meter Stücke. Der Stoff wird ab 40 cm angeboten und dann in 10 cm Schritten. Die Verkäuferin verweigert den Widerruf mit dem Hinweis "Zugeschnitten" , weil wir 70 cm bestellt haben. greift da das... » Weiterlesen

  • falsche §-Angabe von Lara Braun, 15.12.2017, 11:18 Uhr

    Hallo, tolle und hilfreiche Information, leider ist aber regelmäßig der falsche § angegeben (außer im Zitat aus AG Donaueschingen (Urteil vom 31.05.2011, Az.: 11 C 185/10)). Statt §312g (2) Satz 1 Nr. 1 muss es doch heißen §312d (4) Satz 1 Nr. 1 Freundliche Grüße

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