Werbemail ohne Einwilligung: Ausnahmeregelung nur für KUNDEN
Der Haken mit dem Häkchen: Wer kennt es nicht - das Häkchen, mit dem man am Ende eines Internetformulars in den Erhalt von Newslettern und anderer Email-Werbung einwilligen kann. Wer dieses Problem als Versender umschiffen will, der kann sich auf die Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 UWG berufen und auch ohne Einwilligung verschicken. Aber Vorsicht: Diese Regelung setzt ua. voraus, dass zwischen Versender und Kunde eine Geschäftsbeziehung besteht – ein unverbindlicher Vorkontakt reicht nicht aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2018 - Az.: I-20 U 155/16).
Frau
Beitrag von K. Schmitz
21.03.2019, 12:26 Uhr
Hallo, gilt das auch für eine E-Mail, die an Antragsteller als Reminder rausgeht? Es soll an die fehlende Legitimation erinnern, die aussteht, um einen Vertrag zu schließen. Freu mich über Ihre Rückmeldung! LG K. Schmitz
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