Leserkommentar zum Artikel

Regelmäßig im Abmahnfokus: Die Werbung mit Prüfzeichen- und -siegeln

Nach wie vor großer Beliebtheit erfreut sich die Werbung mit Prüfzeichen und -siegeln (z.B. bei erfolgter Überprüfung durch einen TÜV oder Zuteilung des GS-Zeichens). Ähnlich wie bei der Werbung mit Testergebnissen werden an eine solche Werbung sehr hohe Transparenzerfordernisse gestellt. Worauf Händler in diesem Zusammenhang achten müssen und an welchen Stellen die typischen Abmahnfallen lauern, möchten wir in unserem aktuellen Beitrag näher erläutern.

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Herr

Beitrag von Erwin Gröning
05.12.2018, 16:55 Uhr

Hallo,

ich benutze das Siegel der iT-rechtskamzlei am ende meiner AGB.  Ist hierbei noch irgendwas zu beachten?

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