Leserkommentar zum Artikel

eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?

eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?

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Antwort zu Alan

Beitrag von Tatortreiniger
20.04.2018, 08:19 Uhr

Alles Lug und Trug

Beitrag von Alan 13.04.2018, 21:34 Uhr

...........................................................................................................................................................Habe in meinen Versandoptionen stehen: "kein Auslandsversand". Trotzdem hat ein Belgier den Artikel ersteigert und von mir gefordert, die Ware für den Versandpreis, der nur innerhalb von Deutschland zu realisieren ist, nach Belgien zu verschicken. Ich habe das höflich abgelehnt, woraufhin er mich indirekt als dumm und als Rassisten beschimpft hat. Den Kaufabbruch hat er sofort bestätigt. 3Tage danach kam eine negative Bewertung. Habe mehrmals Ebay angeschrieben, Meldung gemacht usw., jedoch ohne Erfolg.

.........................................................................................................................................................................................................................................................@Alan, es reicht nicht den Länderausschluss zur Artikelbeschreibung hinzuzufügen, du musst es auch in den ebay-Einstellungen, durch das Setzen der entsprechenden Häkchen festschreiben, erst dann greift das Länderauschlusssystem ! Alle Bieter/Interessenten, deren Länder du ausgeschlossen hast, können dann NICHT bei dir bieten ! Wenn der Belgier ntürlich hier in DE einen Account hat, weil er vlt. hier arbeitet, dann kann er logischerweise auf deine Artikel bieten. Nur musst du dann nicht nach Belgien versenden, sondern an eine Adresse in DE, die der Belgier dir dann nachweisen muss.

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