Lebensmittel-Kennzeichnung: Muss die Stückzahl verpackter Produkte angegeben werden?
Das LG Frankfurt entschied, dass bei Lebensmittelverpackungen mit mehreren Einzelportionen – etwa Pralinen, Riegeln oder Eis – neben der Nettofüllmenge auch die Anzahl der enthaltenen Stücke anzugeben ist. Dies gilt auch online.
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