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Mal schnell ein Preisausschreiben veranstalten? Vielleicht auch noch mit dem Ziel, nebenbei den Absatz der eigenen Produkte zu fördern? Veranstalter von Preisausschreiben sind gut beraten, ein paar Regeln zu beachten, um keine unnötigen rechtlichen Risiken einzugehen. Welche Regeln besonders wichtig sind, zeigt folgender Beitrag…
Die Voraussetzungen eines Preisausschreibens sind in § 661 BGB geregelt. Es handelt sich um eine besondere Form einer so genannten „Auslobung“ mit folgenden Kriterien:
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.B. Sachpreise oder Reisen
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.B. durch Aushang oder Veröffentlichung im Internet
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.B. künstlerische oder wissenschaftliche Leistungen
Folgende Punkte sind besonders wichtig:
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- bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt;
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- die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden.“
Der Veranstalter eines Preisausschreibens sollte auf die gesetzlichen Vorgaben achten und ggf. anwaltlichen Rat einholen, v.a. beim Erstellen der Teilnahmebedingungen. Besonders riskant sind Preisausschreiben zu Werbezwecken – hier kann es leicht zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommen. Lesen Sie hierzu unseren Artikel „Abmahnrisiken bei Werbung im Zusammenhang mit Preisausschreiben und Gewinnspielen“.
Yvonne A. E. Schulten
Rechtsanwältin
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1 Kommentar
Kommentar von Nervenbündel
zum Beitrag Preisausschreiben - aber richtig!
Wie läuft das eigentlich bei den Gewinn-Nachrichten, die man online erhält und in denen plakativ Autos, iPhones, Urlaube etc. versprochen werden? Die müssen sich doch auch an die Vorschriften des UWG... » Weiterlesen
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
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