Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen ohne diesbezügliche Erläuterung ist unzulässig

29.04.2011, 16:43 Uhr | Lesezeit: 2 min
BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen ohne diesbezügliche Erläuterung ist unzulässig

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 17.03.2011, Az. I ZR 81/09), dass eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenübergestellt werden, wettbewerbswidrig sind, wenn sich aus der Werbung nicht ergibt, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann die durchgestrichenen höheren Preisen verlangt werden.

1. BGH verlangt Aufklärung bezüglich des durchgestrichenen Preises

Der BGH geht in seiner Entscheidung davon aus, dass bei einer Werbung mit einem durchgestrichenen Preis ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot vorliegt, denn:

Wer mit einem höheren durchgestrichenen Preise werbe, müsse deutlich machen, worauf sich dieser Preis beziehe.
Genau das hatte der Verkäufer im BGH-Fall aber nicht mitgeteilt. Darüber hinaus hielt der BGH fest, dass der Händler angeben müsse, ab wann der reguläre Preis wieder gelten wird, wenn es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den regulären Preis handle, der nach Abschluss der Preiswerbung wieder verlangt wird.

1

2. OLG Düsseldorf sah noch keine Verpflichtung zur Aufklärung

Das OLG Düsseldorf hatte in seiner Entscheidung (Urteil vom 29.06.2010, Az. I-20 U 28/10) noch angenommen, dass bei einer Werbung mit durchgestrichenen Preisen keine Irreführung vorliege, auch wenn nicht klar werde, welcher Art der durchgestrichene Preis sei. Das OLG Düsseldorf führte in vorbezeichneter Entscheidung noch aus:

„Es ist nicht ersichtlich, dass der im Streitfall angesprochene Verkehr, (…), in dem durchgestrichenen Preis etwas anderes sehen könnte als den vom werbenden Unternehmen früher geforderten Preis. Der erkennende Senat teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart in dem von den Parteien erörterten Urteil vom 08.03.1996 (WRP 1996,791), durchgestrichene Preise würden allgemein dahin verstanden, dass es sich um die früher vom Gewerbetreibenden verlangten Preise handele, weil das Durchstreichen eines Preises für sein Ungültigmachen stehe und im Zusammenhang mit der Angabe des nun gültigen niedrigeren Preises für eine Preisherabsetzung.“

 

3. Fazit

Zwar bezieht sich die Entscheidung des BGH unmittelbar nur auf die Werbung mit einem Einführungspreis, dem der durchgestrichene reguläre Preis gegenüber gestellt wurde. Jedoch wird davon auszugehen sein, dass der vom BGH aufgestellte Grundsatz für sämtliche Arten von durchgestrichenen Preise Geltung beanspruchen wird und somit generell darüber aufzuklären ist, um was für einen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt.

Update vom 06.04.2016: Der BGH hat mit Urteil vom 05.11.2015 entschieden, dass die Werbung mit durchgestrichenem Preis (ohne aufklärenden Hinweis) grundsätzlich zulässig ist, sofern es sich bei dem gegenübergestellten Preis um den ehemals vom Verkäufer verlangten Preis handelt!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© shoot4u - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

s
surfer 17.02.2012, 22:03 Uhr
durchgestrichener preis - zeitraum?
mich würde interessieren, ob die dauerhafte werbung im onlineshop mit durchgestrichenen preisen zulässig ist.

hier zum beispiel: www.elektro-wandelt.de
da wird auf der startseite ein unterputzradio beworben mit durchgestrichenen preis ohne hinweis auf den uvp des herstellers.
auf der detail seite steht zwar der hinweis auf den uvp des herstellers, aber der zeitraum der werbeaktion ist unbestimmt.

wenn ich ihren artikel richtig verstehe, muss der zeitraum eigentlich bestimmt sein und der hinweis auf den unverbindlichen preis des herstellers erfolgen, oder?

weitere News

OLG Köln: UVP-Werbung bei Alleinvertrieb unzulässig
(10.01.2024, 11:20 Uhr)
OLG Köln: UVP-Werbung bei Alleinvertrieb unzulässig
OLG Hamburg zu Preisgegenüberstellungen: Kein gesonderter Hinweis auf günstigsten Preis der letzten 30 Tage erforderlich
(08.08.2023, 08:11 Uhr)
OLG Hamburg zu Preisgegenüberstellungen: Kein gesonderter Hinweis auf günstigsten Preis der letzten 30 Tage erforderlich
LG München I: Irreführende Werbung mit Streichpreisen
(25.10.2022, 16:36 Uhr)
LG München I: Irreführende Werbung mit Streichpreisen
Die Werbung mit Streichpreisen - alles was Online-Händler hierzu wissen müssen!
(22.09.2022, 10:19 Uhr)
Die Werbung mit Streichpreisen - alles was Online-Händler hierzu wissen müssen!
LG Berlin: Zu hoch angegebene UVP ist Wettbewerbsverstoß
(03.11.2021, 11:20 Uhr)
LG Berlin: Zu hoch angegebene UVP ist Wettbewerbsverstoß
KG Berlin: Irreführende Werbung mit einem Preisrabatt ("Bis zu 90 % unter Neupreis", wobei es sich um einen geschätzten Neupreis handelte)
(26.07.2021, 15:39 Uhr)
KG Berlin: Irreführende Werbung mit einem Preisrabatt ("Bis zu 90 % unter Neupreis", wobei es sich um einen geschätzten Neupreis handelte)
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei