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Das OLG Hamm (Urteil vom 30.04.2009; Az.: 4 U 1/09) hat entschieden, dass ein Verstoß des Einzelhändlers gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auch dann vorliegt, wenn der wettbewerbsrechtliche Verstoß durch eine in der Folge vom Einzelhändler gegründeten GmbH verwirklicht wird.
Beitrag von Piwi
22.07.2009, 18:57 Uhr
Auf einer Veranstaltung von der IHK, habe ich mich vor über einem Jahr auch erkundigt, ob man als Einzelhändler durch einen Wechsel in eine andere Rechtsform aus einer Unterlassungserklärung heraus kommt und es wurde klar und deutlich gesagt NEIN!
Änderung der Rechtsform: Schützt den einstigen Einzelhändler nicht vor einmal abgegebener strafbewehrten Unterlassungserklärung von 14.07.2009
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