Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Immer wieder kommt es vor, dass Domaininhaber eine böse Überraschung erleben. Eine Abmahnung flattert ins Haus, mit der der Domaininhaber unter Androhung einer Vertragsstrafe aufgefordert wird, die weitere Nutzung der Domain zu unterlassen und eine dem entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
Beitrag von Petra Fenske
24.01.2009, 00:44 Uhr
Wie sieht es in dem Fall aus, wenn die Domain bereits lange registriert wurde und nur privat benutzt wird, ein Unternehmer nach Jahren diesen Domainnamen als Marke registrieren lässt?
Kann er den Domain-Inhaber kostenpflichtig abmahnen? Es ist für einen Domain-Inhaber doch unzumutbar, täglich nachzuforschen, ob der Domainname mittlerweile als Markenname eingetragen wurde?
Domain räumt keinerlei Rechte an dem Namen ein - Schutz nur durch Markenregistrierung möglich von 07.09.2007
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de