Vergaberecht: Relativ großer Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei der Bewertung von Angeboten

von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff, 18.01.2010, 18:28 Uhr
Druckvorschau

3. Fazit

Die hier vorgestellte Entscheidung der Vergabekammer des Bundes bestätigt die Kernthese des prozessualen Vergaberechts: Schlampig vorbereitete Vergabeverfahren und schlecht geführte Vergabeakten führen dazu, dass sich Bieter bei den Vergabekammern durchsetzen können. Wird aber eine Ausschreibung sorgfältig vorbereitet und werden alle Gewichtungen und Bewertungskriterien bekanntgegeben, und wird die Vergabeakte gut geführt und alle wesentlichen Entscheidungen begründet (eine solche Begründung kann auch kurz sein) dann sieht es nicht gut aus mit den  Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Überprüfung

Denn die Gerichte überprüfen, wenn sie keine Fehler in den Ausschreibungsunterlagen selbst finden können, nur noch, ob die Vergabestelle ihren Ermessenspielraum nicht überschritten hat. Dies ist nur der Fall bei

  • dem Zugrundelegen eines falschen Sachverhalts,
  • der  Nichteinhaltung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe,
  • Ungleichbehandlung,
  • Willkür
  • und bei sachfremden Erwägungen der Vergabestelle.

 

Vorherige Seite:
2. Entscheidung
Autor:
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin
Kommentar schreiben

Ihr Ansprechpartner

Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

e.keller@it-recht-kanzlei.de

Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Handbuch für die IT-Beschaffung

Handbuch für die IT-Beschaffung

Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke "Handbuch für die IT-Beschaffung".

Das Loseblattwerk im Ordner wird ca. 1 mal im Jahr aktualisiert und ist zum Preis von € 98,00 beim Rehm Verlag erhältlich.

» Weitere Informationen zum Handbuch

Twitter Alle News kompakt auch bei Twitter:
http://twitter.com/itrechtkanzlei

Kommende Seminare der IT-Recht Kanzlei

» Alle Seminare anzeigen

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de