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Die hier vorgestellte Entscheidung der Vergabekammer des Bundes bestätigt die Kernthese des prozessualen Vergaberechts: Schlampig vorbereitete Vergabeverfahren und schlecht geführte Vergabeakten führen dazu, dass sich Bieter bei den Vergabekammern durchsetzen können. Wird aber eine Ausschreibung sorgfältig vorbereitet und werden alle Gewichtungen und Bewertungskriterien bekanntgegeben, und wird die Vergabeakte gut geführt und alle wesentlichen Entscheidungen begründet (eine solche Begründung kann auch kurz sein) dann sieht es nicht gut aus mit den Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Überprüfung
Denn die Gerichte überprüfen, wenn sie keine Fehler in den Ausschreibungsunterlagen selbst finden können, nur noch, ob die Vergabestelle ihren Ermessenspielraum nicht überschritten hat. Dies ist nur der Fall bei
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
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Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in
Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke
"Handbuch für die IT-Beschaffung".
Das Loseblattwerk im Ordner wird ca. 1 mal im Jahr aktualisiert und ist zum Preis von € 98,00 beim Rehm Verlag erhältlich.
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