Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Folgende Überlegungen sollten bei der Erstellung und der Verhandlung einer NDA im Vordergrund stehen.
Eine NDA bietet sich an, um vertrauliche Informationen bereits im Vorfeld von Vertragsverhandlungen zu schützen.
Derjenige, der eine solche Geheimhaltungserklärung fordert, möchte seine Geschäftsgeheimnisse und Daten bestmöglich schützen, den Vertragspartner so weit wie möglich binden und eine Vertragsstrafe zur Abschreckung möglichst hoch ansetzen, ohne den Partner über Gebühr zu belasten.
Derjenige der eine solche Erklärung abgibt, muss sorgfältig abwägen, ob er nicht ein zu hohes Risiko eingeht und ob er die ihm abverlangten Pflichten überhaupt erfüllen kann.
Anmerkung: Der vorliegende Beitrag wurde unter Mitwirkung unserer Rechtsreferendarin, Frau Alexandra Kaiser, erstellt.
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de