Der Geheimhaltungsvertrag (NDA), in der Anwendung ohne Geheimnis

von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff, 20.05.2008, 15:59 Uhr
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3. Hinweise für die Vertragsgestaltung

Folgende Überlegungen sollten bei der Erstellung und der Verhandlung einer NDA im Vordergrund stehen.

  • Welche Motive hat mein Vertragspartner?
  • Um welche vertraulichen Informationen geht es überhaupt?
  • Was soll für den Fall geregelt sein, wenn die Verhandlungen scheitern? Was soll dann mit meinen Unterlagen, Datenträgern etc. passieren?
  • Wie weit soll die Bindung in zeitlicher und in inhaltlicher Hinsicht gehen?
  • Wie kann ich mich davor schützen, dass bei einer Zusammenarbeit mit einem „großen“ Vertragspartner nicht alle meine Beiträge als „vertrauliche Informationen“ meines Vertragspartners gewertet werden und ich meine Verwertungsrechte an diesen Beiträgen verliere?
  • Wie kann ich als derjenige, der eine Geheimhaltungserklärung abgibt, mein Risiko überschaubar halten?
  • Welche Rechte will ich haben, wenn der Vertragspartner gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt?
  • Welche Rechte will ich haben, wenn der Vertragspartner einer Sicherungspflicht nicht nachkommt?
  • Welche Rechte will ich haben, wenn er vertrauliche Informationen für eigene Zwecke verwendet oder an Dritte weitergibt?
  • Wie sichere ich eine vertrauensvolle zukünftige Zusammenarbeit?

4. Fazit

Eine NDA bietet sich an, um vertrauliche Informationen bereits im Vorfeld von Vertragsverhandlungen zu schützen.

Derjenige, der eine solche Geheimhaltungserklärung fordert, möchte seine Geschäftsgeheimnisse und Daten bestmöglich schützen, den Vertragspartner so weit wie möglich binden und eine Vertragsstrafe zur Abschreckung möglichst hoch ansetzen, ohne den Partner über Gebühr zu belasten.

Derjenige der eine solche Erklärung abgibt, muss sorgfältig abwägen, ob er nicht ein zu hohes Risiko eingeht und ob er die ihm abverlangten Pflichten überhaupt erfüllen kann.

 

Anmerkung: Der vorliegende Beitrag wurde unter Mitwirkung unserer Rechtsreferendarin, Frau Alexandra Kaiser, erstellt.

Autor:
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