Das Haftungskonzept des neuen EVB-IT Systemvertrages

von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff, 27.08.2007
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2. Fazit

Die Haftungsregelungen im neuen EVB-IT Systemvertrag sind nicht mehr so aufragnehmerfreundlich wie in den alten EVB-IT. Sie berücksichtigen mehr die Interessen des Auftraggebers an angemessener Partizipation des Auftragnehmers an den von ihm bei der Vertragserfüllung verursachten Schäden. Gleichwohl stellen sich die Haftungsregelungen aber als durchaus ausgewogen dar, da die EVB-IT System bereits standardmäßig eine Gesamthaftungsbegrenzung in der Regel auf den Auftragswert vorsehen, die sogar für die Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten gilt.

 

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Schulungsunternehmen "CMT" Seminare zum neuen Vertragstyp, den "EVB-IT Systemvertrag".

Autor:
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