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Cookie-Tool - Datenschutz & DSGVO

Keks oder Krümelmonster: Software-Unternehmen haftet für Cookies

Der Einsatz vieler Cookies ist ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer unzulässig und kann Geldbußen und Abmahnungen zur Folge haben. Bislang schienen hierfür nur die Website-Betreiber verantwortlich zu sein. Nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung können aber auch andere Unternehmen haften, die mit den durch unzulässige Cookies erhobenen Daten in Berührung kommen.

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Kommt eine zentrale Einwilligungsverwaltung für Cookies?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlichte einen Entwurf einer „Einwilligungsverwaltungs-Verordnung“, mithilfe derer nun eine Alternative zu der aufwendigen Einwilligungs-Praxis ins Leben gerufen werden könnte.

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VG Wiesbaden: Einbindung des "Cookiebot" ist unzulässig!

Das VG Wiesbaden hat entschieden, dass die Hochschule RheinMain auf ihrer Webseite keinen Cookie-Dienst nutzen darf, der die vollständige IP-Adresse der Endnutzer auf Servern eines Unternehmens, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befinde, übermittelt.

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Cookie-Einwilligungspflicht nach TTDSG in Kraft

Ab heute gilt das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien, das in Deutschland erstmalig eine Einwilligungspflicht für technisch nicht erforderliche Cookies kodifiziert.

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