Cookies
Aufgepasst: Cookie-Tool darf Impressum und Datenschutzhinweise nicht verdecken
Thema Cookie-Consent-Tool: Nicht nur in Bezug auf die Tauglichkeit des Tools selbst kann man hier Fehler machen. Auch die Platzierung des Tools auf der Webseite kann viel Ärger machen, wenn dabei Pflichtangaben wie zum Impressum und Datenschutz verdeckt werden, wie eine kürzliche Abmahnung der Verbraucherzentrale Brandenburg zeigt.
Thema Cookie-Consent-Tool: Nicht nur in Bezug auf die Tauglichkeit des Tools selbst kann man hier Fehler machen. Auch die Platzierung des Tools auf der Webseite kann viel Ärger machen, wenn dabei Pflichtangaben wie zum Impressum und Datenschutz verdeckt werden, wie eine kürzliche Abmahnung der Verbraucherzentrale Brandenburg zeigt.
Keks oder Krümelmonster: Software-Unternehmen haftet für Cookies
Der Einsatz vieler Cookies ist ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer unzulässig und kann Geldbußen, Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Bislang schienen hierfür nur die Website-Betreiber verantwortlich zu sein. Nach einer auf den ersten Blick überraschenden Gerichtsentscheidung können aber auch andere Unternehmen haften, die mit den durch unzulässige Cookies erhobenen Daten in Berührung kommen. Mehr dazu in diesem Beitrag.
Der Einsatz vieler Cookies ist ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer unzulässig und kann Geldbußen, Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Bislang schienen hierfür nur die Website-Betreiber verantwortlich zu sein. Nach einer auf den ersten Blick überraschenden Gerichtsentscheidung können aber auch andere Unternehmen haften, die mit den durch unzulässige Cookies erhobenen Daten in Berührung kommen. Mehr dazu in diesem Beitrag.
Shopifys neue native Cookie-Consent-Lösung: Rechtskonform oder nicht? (Update)
Seit 2024 stellt Shopify Händlern in den Datenschutzeinstellungen eine native Cookie-Consent-Lösung bereit, mit welcher Shop-Besucher ihr Cookie-Einwilligungsverhalten rechtswirksam sollen steuern können. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob die Shopify-Lösung den Anforderungen an einen datenschutzkonformen Cookie-Consent entspricht, und geht in einer Aktualisierung auch auf eine dazu von Shopify selbst veröffentlichte Mitteilung ein.
Seit 2024 stellt Shopify Händlern in den Datenschutzeinstellungen eine native Cookie-Consent-Lösung bereit, mit welcher Shop-Besucher ihr Cookie-Einwilligungsverhalten rechtswirksam sollen steuern können. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob die Shopify-Lösung den Anforderungen an einen datenschutzkonformen Cookie-Consent entspricht, und geht in einer Aktualisierung auch auf eine dazu von Shopify selbst veröffentlichte Mitteilung ein.
OLG Köln: Cookie-Banner mit fehlender Ablehnoption auf erster Ebene wettbewerbswidrig
Cookie-Consent-Abfragen sind aus dem heutigen Online-Alltag nicht mehr wegzudenken. Bei Aufruf nahezu jeder Website wird per Pop-Up muss zunächst das Cookie-Zustimmungsverhalten eingestellt werden. An die rechtskonforme Ausgestaltung von Cookie-Bannern werden aber hohe Anforderungen gestellt. Insbesondere das gezielte Lenken zur allgemeinen Einwilligung durch entsprechende Gestaltungen ist unzulässig. Dass das Fehlen eines „Ablehnen“-Buttons auf der ersten Ebene des Cookie-Banners wettbewerbswidrig ist, entschied nun das OLG Köln.
Cookie-Consent-Abfragen sind aus dem heutigen Online-Alltag nicht mehr wegzudenken. Bei Aufruf nahezu jeder Website wird per Pop-Up muss zunächst das Cookie-Zustimmungsverhalten eingestellt werden. An die rechtskonforme Ausgestaltung von Cookie-Bannern werden aber hohe Anforderungen gestellt. Insbesondere das gezielte Lenken zur allgemeinen Einwilligung durch entsprechende Gestaltungen ist unzulässig. Dass das Fehlen eines „Ablehnen“-Buttons auf der ersten Ebene des Cookie-Banners wettbewerbswidrig ist, entschied nun das OLG Köln.
Google Universal Analytics wird zum 1. Juli 2023 eingestellt - Wechsel zu Google Analytics 4 notwendig
Google Analytics 4 (GA4) ist laut Google das Tool zur Nutzeranalyse der nächsten Generation und wird nun Google Universal Analytics ersetzen. Ab 1. Juli 2023 werden in standardmäßigen Properties von Google Universal Analytics keine neuen Daten mehr verarbeitet. Verwender von Google Universal Analytics sollten laut Empfehlung von Google deshalb so bald wie möglich - bestenfalls noch vor diesem Datum - zu Google Analytics 4 wechseln. Wir erläutern in diesem Beitrag, was Verwender von Google Universal Analytics nun beachten müssen und am besten tun sollten.
Google Analytics 4 (GA4) ist laut Google das Tool zur Nutzeranalyse der nächsten Generation und wird nun Google Universal Analytics ersetzen. Ab 1. Juli 2023 werden in standardmäßigen Properties von Google Universal Analytics keine neuen Daten mehr verarbeitet. Verwender von Google Universal Analytics sollten laut Empfehlung von Google deshalb so bald wie möglich - bestenfalls noch vor diesem Datum - zu Google Analytics 4 wechseln. Wir erläutern in diesem Beitrag, was Verwender von Google Universal Analytics nun beachten müssen und am besten tun sollten.
Dark Patterns bei Cookie-Consent Tools: Sind manipulative Tricks zulässig?
Beim Online-Shopping, auf der Suche nach Online-Zeitungsartikeln oder beim Recherchieren des Wetters der nächsten Tage - egal, welche Internetseite wir heute besuchen, auf allen werden wir von Cookie-Bannern begrüßt. Um die Einwilligung in die Verwendung von Cookies zu erlangen, wenden Webseiten-Betreiber manchmal den ein oder anderen kleinen Design-Trick an. Doch wie weit dürfen sie gehen? Welche Voraussetzungen bei der Erstellung von Cookie-Bannern eingehalten werden müssen und was es mit „Dark Patterns“ auf sich hat, lesen Sie im heutigen Beitrag.
Beim Online-Shopping, auf der Suche nach Online-Zeitungsartikeln oder beim Recherchieren des Wetters der nächsten Tage - egal, welche Internetseite wir heute besuchen, auf allen werden wir von Cookie-Bannern begrüßt. Um die Einwilligung in die Verwendung von Cookies zu erlangen, wenden Webseiten-Betreiber manchmal den ein oder anderen kleinen Design-Trick an. Doch wie weit dürfen sie gehen? Welche Voraussetzungen bei der Erstellung von Cookie-Bannern eingehalten werden müssen und was es mit „Dark Patterns“ auf sich hat, lesen Sie im heutigen Beitrag.
LG München I: Cookie-Banner mit Ablehnungsmöglichkeit erst auf zweiter Ebene unzureichend!
Sie begegnen uns ständig und überall im Internet: Werbe- und Marketing- Cookies. Doch damit diese überhaupt gesetzt werden dürfen, muss der Nutzer einwilligen. Dies entschied sowohl der EuGH als auch der BGH. Das LG München I hat nun konkretisierend entschieden, dass Cookie-Banner mit einer Ablehnungsmöglichkeit auf erst zweiter Ebene unzulässig sind. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG München I in diesem Beitrag.
Sie begegnen uns ständig und überall im Internet: Werbe- und Marketing- Cookies. Doch damit diese überhaupt gesetzt werden dürfen, muss der Nutzer einwilligen. Dies entschied sowohl der EuGH als auch der BGH. Das LG München I hat nun konkretisierend entschieden, dass Cookie-Banner mit einer Ablehnungsmöglichkeit auf erst zweiter Ebene unzulässig sind. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG München I in diesem Beitrag.
Für Mandanten weiterhin kostenlos: Neue Cookie-Consent-Lösung von PRIVE
Bereits seit 2019 können Mandanten für die Einholung wirksamer Cookie-Einwilligungen das intuitive Cookie-Consent-Tool von PRIVE nutzen. Bisher basierte es auf Technologien von UserCentrics. Die Integrationspartnerschaft endet nun aber Ende Januar 2023, sodass PRIVE Mandanten ab sofort eine neue, rechtskonforme Cookie-Consent-Lösung direkt im Benutzerkonto zur Verfügung stellt. Mandanten, welche das Cookie-Cookie-Consent-Tool von PRIVE nutzen, werden um rechtzeitige Umstellung gebeten.
Bereits seit 2019 können Mandanten für die Einholung wirksamer Cookie-Einwilligungen das intuitive Cookie-Consent-Tool von PRIVE nutzen. Bisher basierte es auf Technologien von UserCentrics. Die Integrationspartnerschaft endet nun aber Ende Januar 2023, sodass PRIVE Mandanten ab sofort eine neue, rechtskonforme Cookie-Consent-Lösung direkt im Benutzerkonto zur Verfügung stellt. Mandanten, welche das Cookie-Cookie-Consent-Tool von PRIVE nutzen, werden um rechtzeitige Umstellung gebeten.
Cookie-Banner adé? Kommt eine zentrale Einwilligungsverwaltung für Cookies?
Unabhängig davon, welche Webseiten wir heutzutage öffnen – überall öffnet sich ein „Cookie-Banner“ und wir werden nach Einwilligungen zur Nutzung von Cookies etc. gefragt. Viele Nutzer fühlen sich wegen den vielen Anfragen überfordert und willigen oft ein, ohne lang darüber nachzudenken. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr veröffentlichte nun jedoch einen Entwurf einer „Einwilligungsverwaltungs-Verordnung“, mithilfe derer nun eine Alternative zu der aufwendigen Einwilligungs-Praxis ins Leben gerufen werden könnte.
Unabhängig davon, welche Webseiten wir heutzutage öffnen – überall öffnet sich ein „Cookie-Banner“ und wir werden nach Einwilligungen zur Nutzung von Cookies etc. gefragt. Viele Nutzer fühlen sich wegen den vielen Anfragen überfordert und willigen oft ein, ohne lang darüber nachzudenken. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr veröffentlichte nun jedoch einen Entwurf einer „Einwilligungsverwaltungs-Verordnung“, mithilfe derer nun eine Alternative zu der aufwendigen Einwilligungs-Praxis ins Leben gerufen werden könnte.
LG Frankfurt: Tracking-Cookies ohne Einwilligung auch bei technisch fehlerhaftem Cookie-Banner wettbewerbswidrig
Bereits der EuGH und der BGH haben entschieden, dass die Speicherung technisch nicht notwendiger Cookies die Einwilligung des Nutzers voraussetzt. Seit dem 01.12.2021 ist diese Einwilligungspflicht für technisch nicht notwendige Cookies auch gesetzlich in § 25 Abs.1 TTDSG festgeschrieben. Das LG Frankfurt stellte nun klar, dass Websitebetreiber auch im Falle eines fehlerhaften Cookie-Banners auf Unterlassung haften, wenn trotz ausgewählter Deaktivierung Tracking Cookies gesetzt werden.
Bereits der EuGH und der BGH haben entschieden, dass die Speicherung technisch nicht notwendiger Cookies die Einwilligung des Nutzers voraussetzt. Seit dem 01.12.2021 ist diese Einwilligungspflicht für technisch nicht notwendige Cookies auch gesetzlich in § 25 Abs.1 TTDSG festgeschrieben. Das LG Frankfurt stellte nun klar, dass Websitebetreiber auch im Falle eines fehlerhaften Cookie-Banners auf Unterlassung haften, wenn trotz ausgewählter Deaktivierung Tracking Cookies gesetzt werden.
VG Wiesbaden: Einbindung des Cookie-Consent-Tools "Cookiebot" aufgrund Datenverarbeitung in den USA unzulässig!
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Hochschule RheinMain auf ihrer Webseite keinen Cookie-Dienst nutzen darf, der die vollständige IP-Adresse der Endnutzer auf Servern eines Unternehmens, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befinde, übermittelt. Im konkreten Fall war das Cookie-Consent-Tool des Anbieters Cookiebot betroffen. Erfahren Sie mehr zur gerichtlichen Entscheidung des VG Wiesbaden in unserem heutigen Beitrag.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Hochschule RheinMain auf ihrer Webseite keinen Cookie-Dienst nutzen darf, der die vollständige IP-Adresse der Endnutzer auf Servern eines Unternehmens, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befinde, übermittelt. Im konkreten Fall war das Cookie-Consent-Tool des Anbieters Cookiebot betroffen. Erfahren Sie mehr zur gerichtlichen Entscheidung des VG Wiesbaden in unserem heutigen Beitrag.
Cookie-Consent-Tools für Shopsysteme im Test: welche Tools genügen den rechtlichen Anforderungen?
Die seit dem Urteil des EuGH bestehende generelle Einwilligungspflicht für technisch nicht notwendige Cookies wird auf Webseiten vor allem durch sogenannte "Cookie-Consent-Tools" umgesetzt. Allerdings müssen diese Tools bestimmte rechtliche Anforderungen technisch umsetzen. Die IT-Recht Kanzlei hat mittlerweile eine Vielzahl von Consent-Tools für bestimmte Hosting-Umgebungen getestet und einer rechtlichen Bewertung unterzogen. Einige Tools fallen aktuell noch durch...
Die seit dem Urteil des EuGH bestehende generelle Einwilligungspflicht für technisch nicht notwendige Cookies wird auf Webseiten vor allem durch sogenannte "Cookie-Consent-Tools" umgesetzt. Allerdings müssen diese Tools bestimmte rechtliche Anforderungen technisch umsetzen. Die IT-Recht Kanzlei hat mittlerweile eine Vielzahl von Consent-Tools für bestimmte Hosting-Umgebungen getestet und einer rechtlichen Bewertung unterzogen. Einige Tools fallen aktuell noch durch...
Cookie-Einwilligungspflicht nach TTDSG in Kraft
Nachdem der EuGH 2019 eine Einwilligungspflicht für alle technisch nicht notwendigen Cookies bestätigt hatte, schloss sich am 28.05.2020 auch der BGH an. Problem dabei: die geltenden deutschen Vorschriften geben eine ausdrückliche Cookie-Einwilligungspflicht nicht her. Der BGH musste sich also des Kunstgriffs der „unionsrechtskonformen Auslegung“ bedienen. Dies ändert sich nun. Ab heute, dem 01.12.2021, gilt das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG), das in Deutschland erstmalig eine Einwilligungspflicht für technisch nicht erforderliche Cookies kodifiziert.
Nachdem der EuGH 2019 eine Einwilligungspflicht für alle technisch nicht notwendigen Cookies bestätigt hatte, schloss sich am 28.05.2020 auch der BGH an. Problem dabei: die geltenden deutschen Vorschriften geben eine ausdrückliche Cookie-Einwilligungspflicht nicht her. Der BGH musste sich also des Kunstgriffs der „unionsrechtskonformen Auslegung“ bedienen. Dies ändert sich nun. Ab heute, dem 01.12.2021, gilt das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG), das in Deutschland erstmalig eine Einwilligungspflicht für technisch nicht erforderliche Cookies kodifiziert.
Verbraucherzentralen machen ernst: Abmahnwelle wegen unzulänglicher Cookie-Consent-Lösungen
Bereits seit 2019 ist durch ein EuGH-Grundsatzurteil die Einwilligungspflicht für technisch nicht notwendige Cookies auf Webseiten höchstrichterlich bestätigt. Noch immer haben diverse Seitenbetreiber – von kleinen Unternehmern bis zu Big Players – aber nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um mit rechtskonformen Cookie-Consent-Lösungen wirksame Cookie-Einwilligungen auf ihren Präsenzen einzuholen. Gegen fehlende und unzureichende Consent-Lösungen gehen nun deutsche Verbraucherzentralen vehement mit Abmahnungen vor.
Bereits seit 2019 ist durch ein EuGH-Grundsatzurteil die Einwilligungspflicht für technisch nicht notwendige Cookies auf Webseiten höchstrichterlich bestätigt. Noch immer haben diverse Seitenbetreiber – von kleinen Unternehmern bis zu Big Players – aber nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um mit rechtskonformen Cookie-Consent-Lösungen wirksame Cookie-Einwilligungen auf ihren Präsenzen einzuholen. Gegen fehlende und unzureichende Consent-Lösungen gehen nun deutsche Verbraucherzentralen vehement mit Abmahnungen vor.
Datenschutzaktivisten gehen gegen manipulative Cookie-Banner vor
Wer kennt ihn nicht, den Cookie-Banner, oder neuerdings das sogenannte „Cookie-Consent-Tool“ für die Zustimmung zum Setzen von Cookies. Nutzer finden diese „neuen“ Popups beim Aufruf von Webseiten und Shops meist lästig und wollen nur eines: Das Ding schnell wegdrücken. Mancher Webseitenbetreiber nutzt die Unerfahrenheit und Eile aus, und lenkt den Seitenbesucher in die von ihm gewünschte Richtung.
Wer kennt ihn nicht, den Cookie-Banner, oder neuerdings das sogenannte „Cookie-Consent-Tool“ für die Zustimmung zum Setzen von Cookies. Nutzer finden diese „neuen“ Popups beim Aufruf von Webseiten und Shops meist lästig und wollen nur eines: Das Ding schnell wegdrücken. Mancher Webseitenbetreiber nutzt die Unerfahrenheit und Eile aus, und lenkt den Seitenbesucher in die von ihm gewünschte Richtung.
LG Köln: Weitere Nutzung der Website stellt keine Einwilligung in Cookie-Verwendung dar
Für das Setzen technisch nicht erforderlicher Cookies ist nach der Rechtsprechung des BGH und des EuGH die aktive Einwilligung des Nutzers erforderlich. Dies bestätigte auch das LG Köln in seinem Beschluss vom 13.04.2021 (Az.: 31 O 36/21). Nach der Entscheidung des Gerichts begründe ein Cookie-Banner, nach dem die Weiternutzung der Website eine Einwilligung in das Setzen von Cookies darstellt, einen Wettbewerbsverstoß. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Köln in unserem Beitrag.
Für das Setzen technisch nicht erforderlicher Cookies ist nach der Rechtsprechung des BGH und des EuGH die aktive Einwilligung des Nutzers erforderlich. Dies bestätigte auch das LG Köln in seinem Beschluss vom 13.04.2021 (Az.: 31 O 36/21). Nach der Entscheidung des Gerichts begründe ein Cookie-Banner, nach dem die Weiternutzung der Website eine Einwilligung in das Setzen von Cookies darstellt, einen Wettbewerbsverstoß. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Köln in unserem Beitrag.
LG Köln: Keine Einwilligung, keine Cookies!
Sowohl der EuGH, als auch der BGH haben über die Notwendigkeit der aktiven Einwilligung von Internetseitenbesuchern in das Setzen von Cookies entschieden. Doch die Problematik führt nicht zuletzt auf Grund ihrer Komplexität und fehlender allgemeingültiger Lösungen weiterhin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das LG Köln hat sich ebenfalls mit dem Thema Cookie-Verwendung zu befassen gehabt. Das Gericht entschied, dass das Setzen von Cookies ohne aktive Einwilligung des Nutzers zu unterlassen ist, andernfalls liege ein Wettbewerbsverstoß vor. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Köln in unserem Beitrag.
Sowohl der EuGH, als auch der BGH haben über die Notwendigkeit der aktiven Einwilligung von Internetseitenbesuchern in das Setzen von Cookies entschieden. Doch die Problematik führt nicht zuletzt auf Grund ihrer Komplexität und fehlender allgemeingültiger Lösungen weiterhin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das LG Köln hat sich ebenfalls mit dem Thema Cookie-Verwendung zu befassen gehabt. Das Gericht entschied, dass das Setzen von Cookies ohne aktive Einwilligung des Nutzers zu unterlassen ist, andernfalls liege ein Wettbewerbsverstoß vor. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Köln in unserem Beitrag.
LG Rostock: Opt-Out Cookie-Banner ist unzulässig!
Sowohl der EuGH als auch der BGH haben entschieden, dass für das Setzen von Cookies zu Tracking- und Marketing-Zwecken eine Einwilligung des Seitenbesuchers erforderlich ist. Das Landgericht Rostock musste nunmehr darüber befinden, ob es rechtlich zulässig ist, eine positive Vorauswahl für Tracking-Cookies im Cookie-Banner vorzuhalten. Anhand der aktuellen Entscheidung des Langerichts Rostock stellt die IT-Recht Kanzlei dar, was hinsichtlich der Cookie-Einwilligung zu beachten ist.
Sowohl der EuGH als auch der BGH haben entschieden, dass für das Setzen von Cookies zu Tracking- und Marketing-Zwecken eine Einwilligung des Seitenbesuchers erforderlich ist. Das Landgericht Rostock musste nunmehr darüber befinden, ob es rechtlich zulässig ist, eine positive Vorauswahl für Tracking-Cookies im Cookie-Banner vorzuhalten. Anhand der aktuellen Entscheidung des Langerichts Rostock stellt die IT-Recht Kanzlei dar, was hinsichtlich der Cookie-Einwilligung zu beachten ist.
Darf der Verzicht auf Drittanbieter-Cookies online beworben werden?
Mit dem Ziel einer möglichst datenschutzfreundlichen Ausgestaltung des Internetauftritts entscheiden sich manche Seitenbetreiber für den Verzicht auf sämtliche „Third-Party“-Anwendungen auf Cookie-Basis. Ob ein solcher Verzicht auf der Website werblich hervorgehoben werden darf, wird in diesem Beitrag geklärt.
Mit dem Ziel einer möglichst datenschutzfreundlichen Ausgestaltung des Internetauftritts entscheiden sich manche Seitenbetreiber für den Verzicht auf sämtliche „Third-Party“-Anwendungen auf Cookie-Basis. Ob ein solcher Verzicht auf der Website werblich hervorgehoben werden darf, wird in diesem Beitrag geklärt.
Warten auf ePrivacy: Cookie-Einwilligungspflicht und Weiteres soll in Deutschland vorab gesetzlich verankert werden
Die ePrivacy-Verordnung, welche zusammen mit der DSGVO in Kraft treten und vor allem den Umgang mit Informationen auf Nutzerendgeräten regeln sollte, lässt weiterhin auf sich warten. Das EU-Konsolidierungsverfahren befindet sich im dauerhaften Schwebezustand. Wohl aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun den Entwurf eines Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“ (TTDSG) vorgelegt, der Teile der ePrivacy-Verordnung aufgreifen soll. Wir stellen die für Online-Händler relevanten Inhalte des Gesetzesentwurfs vor.
Die ePrivacy-Verordnung, welche zusammen mit der DSGVO in Kraft treten und vor allem den Umgang mit Informationen auf Nutzerendgeräten regeln sollte, lässt weiterhin auf sich warten. Das EU-Konsolidierungsverfahren befindet sich im dauerhaften Schwebezustand. Wohl aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun den Entwurf eines Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“ (TTDSG) vorgelegt, der Teile der ePrivacy-Verordnung aufgreifen soll. Wir stellen die für Online-Händler relevanten Inhalte des Gesetzesentwurfs vor.
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Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
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