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Besondere Produkteigenschaften - Produkt- und Qualitätswerbung

Werbung mit nicht-vorrätiger Ware: Was ist rechtlich zu beachten?

Für Shop-Betreiber ist es in der Regel zeit- und kostenaufwändig, derzeit nicht verfügbare Produkte, die nachbestellt sind, aus dem Online-Shop zu entfernen. Zudem spielt es ihnen in die Karten, dass die (nicht verfügbaren) Produkte im Online-Shop durch ihre Platzierung in den Suchmaschinen weiter potenzielle Neukunden anlocken. Doch dürfen Shop-Betreiber mit nicht-vorrätiger Ware werben? Oder müssen die Produkte offline genommen werden?

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Messeveranstaltungen: Verteilen von Werbematerial uneingeschränkt zulässig?

Für Händler sind Messen eine gute Gelegenheit, ihre Produkte und Dienstleistungen direkt dem richtigen Kundenkreis vorzustellen. Da dort naturgemäß zahlreiche Mitbewerber auf engem Raum vertreten sind, ist darauf zu achten, dass wettbewerbsrechtlich bedenkliches Verhalten vermieden wird. Im Urteil des OLG Düsseldorf ging es insbesondere um die geziel-te Behinderung von Mitbewerbern durch das Abwerben derer Kunden und um den Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen der Messeveranstalter.

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OLG Koblenz: Zulässigkeit der Werbung „Nur in limitierter Stückzahl“

Die Werbung, dass Produkte nur in limitierter Stückzahl verfügbar sind, stellt ein attraktives Werbe-mittel für Händler dar. Dieses kann jedoch nicht beliebig eingesetzt werden, da es bestimmte Vo-raussetzungen zu beachten gilt. Das OLG Koblenz hat nun entschieden, welchen Hinweispflichten der Händler bei nur geringer Bevorratung nachzukommen hat, damit die Werbung „Nur in limitierter Stückzahl“ nicht wettbewerbswidrig ist.

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The big surprise: Abo-Überraschungsboxen im Einklang mit geltenden Lauterkeits- und Verbraucherrecht?

Seit einiger Zeit wird vor allem auf jungunternehmerisches Bestreben hin im deutschen Online-Handel ein Geschäftsmodell umgesetzt, das in verschiedensten Produktkategorien den Abschluss von Überraschungsabonnements vorsieht. Hierbei erhält der Verbraucher in wiederkehrenden Abständen Produktboxen, deren genauer Inhalt ihm bis zur Entgegennahme nicht bekannt ist. Doch wird diese Praxis lauterkeits- und verbraucherrechtlichen Informationspflichten gerecht oder verstößt sie gegen etwaige gesetzliche Bestimmtheitsanforderungen? Die IT-Recht Kanzlei informiert.

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Werbung mit klimaneutralem Versand im Online-Shop zulässig?

Viele Versandunternehmen haben sich in den letzten Jahren zu mehr ökologischer Verantwortung bekannt und ihre Dienstleistungen auf emissionsfreie Auslieferungen umgestellt. Ein solcher klimaneutraler Versand weckt bei der umweltbewussten Bevölkerung positive Assoziationen und kann ein geeignetes Mittel sein, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Fraglich ist jedoch, ob auch Online-Händler mit derartigen Appellen an die soziale Verantwortung (= klimaneutraler Versand) werben dürfen. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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Schleichwerbung?: durch Hinweis auf eigene Produkte auf unternehmenseigenen Websites / Social-Media Seiten

Wenn die Onlineausgabe eines Nachrichtenmagazins in ihrem redaktionellen Teil über ein Produkt eines Unternehmens berichtet, so geht der Leser von einer unabhängigen und objektiv-neutralen Berichterstattung aus. Erhält das Presseorgan allerdings Geld von dem Unternehmen, so liegt in der Regel sog. Schleichwerbung und damit ein Verstoß gegen § 5a Nr. 6 UWG vor. Anders sieht es hingegen aus, wenn ein Unternehmen auf eigenen Unternehmenswebsites und/oder eigenen Social Media-Seiten (Facebook, Instagram etc.) Berichte über das Unternehmen oder etwa Produktwerbung schaltet. Darin ist kein Rechtsverstoß zu sehen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die dahinter stehende rechtliche Problematik.

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Der schmale Grat zwischen zulässiger und wettbewerbswidriger Werbung mit Alleinstellungmerkmalen

Wer im Internet Handel treibt, sollte dort auch Werbung machen, schließlich muss der Kunde ja irgendwie auf den eigenen Shop aufmerksam gemacht werden. Dabei entsteht jedoch schnell das Problem, das eine allzu optimistische Bewertung der eigenen Leistungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann – immer dann, wenn ein Unternehmer die eigenen Leistungen als die „besten“, „billigsten“, „umweltfreundlichsten“ etc. anpreist, findet sich garantiert ein anderer Unternehmer, dessen Leistungen noch besser, noch billiger oder noch umweltfreundlicher sind.

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Vorsicht: Bei der Irreführung über die stoffliche Zusammensetzung von Waren

Ein recht selten beleuchtetes Thema sind Werbeangaben, welche Unternehmer zur stofflichen Beschaffenheit ihrer im Internet feilgebotenen Produkte veröffentlichen. Hier sollte jeder Unternehmer unbedingt Vorsicht walten lassen, da Irreführungen über die stofflichen Substanzen ihrer Produkte schnell wettbewerbswidrig und damit abmahngefährdet sein können.

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Wo High-End drauf steht muss auch High-End drin sein

Bei der Werbung geht es in der Regel darum, dem Kunden zu suggerieren, dass gerade die eigene Leistung es verdient, besonders wirkungsvoll in Szene gesetzt zu werden. Dementsprechend stellt es ein Wesensmerkmal der Reklame dar, sich der Übertreibungen und der Superlative zu bedienen. Aber Vorsicht, auch wenn generell die reklamemäßige Übertreibung nicht verboten ist, gilt es immer das in §§ 3, 5 UWG enthaltene Irreführungsverbot zu beachten.

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