Werbung mit Garantien

Müssen Onlinehändler aktiv auf bestehende Garantien für Waren hinweisen?

Die Frage, ob Händler in ihren Angeboten von sich aus aktiv auf das Bestehen einer (Hersteller)Garantie hinweisen müssen, ist in der Rechtsprechung umstritten.

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LG Hannover: keine Pflicht des Händlers über Herstellergarantie zu informieren

Abmahnungen wegen fehlender Informationen über eine bestehende Herstellergarantie sind aktuell groß in Mode. Das LG Hannover hat mit einer aktuellen Entscheidung der Rechtsansicht eines bekannten Abmahnverbandes eine Absage erteilt.

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Neues Muster für die „Tiefpreisgarantie"

Die Werbung mit einer solchen Tiefpreisgarantie ist rechtlich nicht trivial. Wir stellen unseren Bestandsmandanten hierfür ein passendes Muster bereit, welches im Rahmen bestehender Mandatsverhältnisse dauerhaft von uns gepflegt wird.

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Abmahnung garantiert (vermeidbar): Der falsche Umgang mit Garantiewerbung…

Onlinehändler sind bei der sog. Garantiewerbung verpflichtet, bestimmte Hinweis- und Informationspflichten zu erfüllen. Aber nicht nur das - die Garantiewerbung hält noch andere rechtliche Fallstricke bereit und wird daher so variantenreich abgemahnt.

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Informationspflicht zur Garantie auch ohne Rechtsanspruch?

Wie verhält es sich, wenn der Kauf beim eigentlich informationspflichtigen Händler Rechte aus der Herstellergarantie überhaupt nicht begründen kann? Muss auch hier über die Garantie aufgeklärt werden? Wir stellen Fallbeispiele aus der Praxis bereit.

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Abmahnwelle: fehlende Information über bestehende Herstellergarantie

Derzeit überzieht ein Abmahnverein Händler mit Abmahnungen wegen fehlender Informationen über eine für die Ware bestehende Herstellergarantie und deren Bedingungen.

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Abmahnungen wegen fehlender Information über bestehende Garantie im Umlauf

Derzeit werden Abmahnungen ausgesprochen, wenn über eine bestehende Garantie für die Ware (sei es eine Hersteller- oder Verkäufergarantie) nicht informiert wird und die dazugehörigen Garantiebedingungen nicht dargestellt werden.

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Dilemma: Fehlende Informationen zu bestehender Garantie

Das Thema Garantiewerbung ist seit Jahren ein Fallstrick für Händler. Wer aktiv mit einer Garantie wirbt, begibt sich oft in erhebliche Abmahngefahr. Doch nur die wenigsten wissen: Auch das Verschweigen bestehender Garantien stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

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Garantiewerbung: Einschränkende Garantiebedingungen im Blickfang

Das Landgericht Düsseldorf entschied: Eine Garantie-Werbung ist unzulässig, wenn die Garantiebedingungen - die nicht direkt bei der beworbenen Garantie stehen - den Umfang der Garantie deutlich einschränken.

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Typische Fallstricke im Zusammenhang mit einer Garantiewerbung

Garantiewerbung stellt nach wie vor mit das größte Einfallstor für Abmahnungen im Bereich des E-Commerce dar. Selbst wenn der Händler das Problem erkannt hat, lauern in der Praxis zahlreiche Fallstricke.

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Die Krux mit der Garantiewerbung – Vorsicht: Abmahnung in vielen Fällen „garantiert“!

Wer als Onlinehändler mit einer Garantie für seine Produkte wirbt, ohne zugleich bestimmte Hinweis- und Informationspflichten zu erfüllen, bewegt sich juristisch auf dünnem Eis. Aus aktuellem Anlass – es sind derzeit wieder viele Abmahner aktiv, die fehlerhafte Garantiewerbung abmahnen - möchten wir mit dem folgenden Beitrag die Problematik in Erinnerung rufen.

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Werbung mit einer Garantie – Verkäufer haben besondere Informationspflichten zu beachten

Das Bestehen einer Garantie für bestimmte Produkteigenschaften ist aus Sicht des Kunden ein Indiz für die besonders gute Qualität eines Produkts. Mit einer Hersteller- oder Verkäufergarantie zu werben und damit die Kaufentscheidung des Kunden maßgeblich zu beeinflussen, stellt einen besonderen Wettbewerbsvorteil für den Verkäufer dar. Während Online-Händler diesen Vorteil bei Bestehen einer Garantie unbedingt nutzen sollten, müssen gelichzeitig die mit der Werbung mit einer Garantie einhergehenden besonderen Pflichten beachtet werden. Zu denken ist dabei an die Informationspflicht gegenüber Verbrauchern gem. § 312d Abs. 1 BGB, sowie die Sonderbestimmung für die Garantieerklärung gem. § 477 Abs. 1 S. 2 BGB.

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Garantie und Gewährleistung: Was sind die Unterschiede?

Gerade gekauft und schon kaputt: Erweist sich das neu erworbene Lieblingsteil als mangelhaft, können sich Verbraucher an ihren Händler wenden. Dabei werden jedoch häufig die Begriffe Gewährleistung und Garantie durcheinander geworfen, etwa wenn der Käufer auf seine „gesetzliche Garantie“ pocht. Tatsächlich bestehen zwischen Garantie und Gewährleistung jedoch beachtliche Unterschiede, die Online-Händler kennen sollten, um auf Kundenforderungen richtig reagieren zu können. Welche Unterschiede das sind, erläutert die IT-Recht Kanzlei im Folgenden.

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Garantie-Werbung auf Plattform chrono24.de: viele Abmahnungen

Die Bewerbung einer Garantie im Rahmen von Online-Angeboten ist eine besonders attraktive Verkaufsförderungsmaßnahme für Online-Händler. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass mit einer Garantie-Werbung zahlreiche Informationspflichten im Online-Bereich einhergehen. Werden diese Informationspflichten nicht eingehalten, kann es schnell zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommen. Insbesondere auf der Verkaufsplattform Chrono24 ist insoweit Vorsicht geboten. Weshalb hier ein besonderes Abmahn- bzw. Vertragsstrafenrisiko droht, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.

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Aktuelle Abmahngefahr: Garantie-Werbung auf Plattform Amazon

Die Bewerbung einer Garantie im Rahmen von Online-Angeboten ist eine besonders attraktive Verkaufsförderungsmaßnahme für Online-Händler. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass mit einer Garantie-Werbung zahlreiche Informationspflichten im Online-Bereich einhergehen. Werden diese Informationspflichten nicht eingehalten, kann es schnell zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommen. Insbesondere auf der Verkaufsplattform Amazon ist insoweit Vorsicht geboten. Weshalb hier ein besonderes Abmahn- bzw. Vertragsstrafenrisiko droht, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.

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Die Werbung mit der Tiefpreisgarantie und was dabei zu beachten ist

Die Tiefpreisgarantie ist ein attraktives Werbemittel, gerade auch für viele Online-Händler. Doch was in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht bei der Werbung mit einer Tiefpreisgarantie zu beachten? Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Stellungnahme des EU-Kontaktzentrums zum Umfang der Informationspflicht über gewerbliche Garantien im Online-Handel

Innerhalb der Informationspflichten im Fernabsatz war jüngst das Erfordernis eines Hinweises auf etwaige bestehende Garantien in den Fokus gerückt. Nach strenger Auslegung erstreckt sich dieses nämlich auch auf Herstellergarantien und vermag so neben einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand zugleich ein unbeschränktes Haftungsrisiko für Online-Händler zu begründen. Nach verschiedenen Anfragen bei den legislativen Stellen der EU liegt der IT-Recht Kanzlei nun die erste Einschätzung zum Umfang der Garantieinformationspflichten vor.

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Garantiebezogene Informationspflichten nach neuem Verbraucherrecht: eine Bedrohung für den Online-Handel

Hersteller gewisser Warengattungen gewähren beim Kauf ihrer Produkte üblicherweise gewährleistungsunabhängige Garantien, die Investitionsentscheidungen der Verbraucher erleichtern, die Kundenbindung stärken und der besonderen Schadensneigung einschlägiger Waren Rechnung tragen sollen. Seit dem 13.06.2014 besteht im Online-Handel die Pflicht, über etwaig vorhandene Garantien und deren Bedingungen vor Vertragsschluss zu informieren, und begründet so kaum überschaubare Haftungsdimensionen, die sich Abmahner derzeit zu Nutze machen. Den Umfang und das inhärente Risiko der erforderlichen Garantiehinweise hat die IT-Recht Kanzlei im folgenden Beitrag einer kritischen Betrachtung unterzogen.

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Veräppelt Apple Verbraucher? Abmahnung des Unternehmens wegen irreführender Garantiebedingungen

Hersteller und Händler, die für die besondere Güte ihrer Produkte mit einer Qualitätsgarantie einstehen wollen, begehen bei der Formulierung der Garantiebedingungen nicht selten Fehler. Nun hat es in diesem Zusammenhang den Elektronikriesen Apple erwischt: Gleich mehrere Verbraucherschutzorganisationen aus ganz Europa, darunter auch die der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben Apple aufgrund der vom Unternehmen angebotenen Garantieerweiterungen abgemahnt.

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Sind die Begriffe „autorisierte Händler“ und „handelsübliche Mengen“ als Bedingungen einer Tiefstpreisgarantie irreführend?

Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil vom 02.08.2011, Az. I-4 U 93/11), dass eine Werbung mit einer Tiefstpreisgarantie nicht irreführend sei, wenn diese durch die Bedingung eingeschränkt werde, dass nur Alternativangebote von „autorisierten Händlern“ akzeptiert würden. Dagegen sei die Einschränkung „Abgabe nur in handelsüblichen Mengen“ dem Verbraucher nicht klar, weswegen diese den Verbraucher in die Irre führe.

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